Die jüngsten Unwetter in Österreich richteten furchtbare Zerstörungen an und forderten sogar Todesopfer. Auch wer nicht unmittelbar betroffen ist, verspürt beim Anblick der Bilder von überfluteten Heimen, mitgerissenen Autos und verschütteten Straßen Mitleid und Solidarität. Sobald die Aufräumarbeiten beginnen, treten Politiker auf den Plan, die großzügige Hilfe aus dem Katastrophenfonds versprechen. In diesen emotionalen Momenten wird es ungern gesehen, wenn man das bestehende System der Katastrophenhilfe hinterfragt.

Tatsache ist, dass Schadenszahlungen nicht im Ermessen von Landespolitikern liegen sollten. Zumal alle Steuerzahler den Katastrophenfonds auffüllen – und über den Finanzausgleich übrigens auch die Hilfszahlungen aus den Länderbudgets mitfinanzieren –, steht jedem Staatsbürger auch die gleich geregelte Kompensation infolge von Unwetterschäden zu. Ein Sturm macht nicht an der steirischen oder der Tiroler Grenze halt. Wieso sollten Menschen, die ihr Hab und Gut verloren haben, unterschiedlich behandelt werden?

Die allgemeine Solidarität sollte außerdem nur für Härtefälle gelten. Für den Rest muss eine Versicherungspflicht eingeführt werden. Dass ein Bewohner im sechsten Stock eines Gemeindebaus mit seiner Einkommenssteuer den unverbaubaren Uferblick des Zweitwohnungsbesitzers absichert, ist alles andere als sozial treffsicher. (Leopold Stefan, 8.8.2017)