Landesschulrat Fritz Enzenhofer: Es liege "kein Betrieb im Sinne des Schulgesetzes vor".

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Linz/Wien – In der Imam-Hatip-Schule in Linz bestehe kein Betrieb im Sinne des Schulgesetzes, erklärte der Präsident des oberösterreichischen Landesschulrats, Fritz Enzenhofer, am Donnerstag auf APA-Anfrage. Das sei das Ergebnis einer auf Weisung des Bildungsministeriums erfolgten Prüfung und diesem auch so mitgeteilt worden. Daher gebe es auch keine Anzeige wie etwa gegen eine Schule für Muslime in Wien.

Die Weisung des Ministeriums erfolgte wegen des Verdachts einer nicht angemeldeten Führung einer Privatschule. Laut Gesetz ist die Errichtung einer Privatschule der zuständigen Schulbehörde mindestens drei Monate vor der beabsichtigten Eröffnung anzuzeigen. Dabei sind gewisse Bedingungen zu erfüllen – etwa hinsichtlich der Person des Betreibers und des Leiters oder der Ausstattung mit Lehrmitteln bzw. der Schulräume.

Kurse, Nachhilfestunden, Seminare

Im Fall von Linz liege keine derartige Anzeige vor, stellte Enzenhofer fest. Der Landesschulrat steht nach eigenen Angaben in dieser Angelegenheit in engem Kontakt mit dem Verfassungsschutz. Schon im Mai sei nach dem ersten Auftauchen eines Verdachts geprüft worden. Demnach liege kein Betrieb im Sinne des Schulgesetzes vor, stellte Enzenhofer fest. In einem Telefonat mit dem Präsidenten der Islamischen Glaubensgemeinschaft habe dieser von Kursen, Nachhilfestunden und Seminaren berichtet. Diese würden an Nachmittagen und Wochenenden durchgeführt.

Der Begriff "Schule" sei nicht geschützt. Es gebe ja auch Fahrschulen oder Tanzschulen, gab Enzenhofer zu bedenken. Wenn nicht gegen das Schulgesetz verstoßen werde, könne der Landesschulrat auch keine Anzeige erstatten und sei auch nicht zuständig. Aber der Fall werde weiterhin im Auge behalten, und der Standort sei weiterhin unter Beobachtung. In der derzeitigen Ferienzeit finde man dort aber nur leere Gebäude vor.

ÖVP fordert Schließung

Der Landesgeschäftsführer der ÖVP Oberösterreich, Wolfgang Hattmannsdorfer, forderte am Donnerstag: "Die private Islam-Schule muss unverzüglich geschlossen werden". Er verlangte zudem die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür.

Hattmannsdorfer bezog sich darauf, dass die Einrichtung rechtlich nicht als Schule geführt werde und es somit keine Zuständigkeit der Schulbehörde gebe. Es dürfe keine Tricks geben, egal wie sich diese Einrichtung definiere. "Es kann nicht sein, dass es Hinweise auf ideologische Abschottung und Parallelgesellschaften gibt und wir keine rechtliche Handhabe dagegen haben." Der VP-Landesgeschäftsführer sieht Handlungsbedarf. Auf Bundesebene müssten die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. (APA, 24.8.2017)