Der ukrainische Oligarchen Dmytro Firtasch wird einstweilen nicht ausgeliefert.

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Wien/Madrid – Der ukrainische Oligarch Dmytro Firtasch kann aufatmen – zumindest vorerst. Das Wiener Straflandesgericht hat am Dienstagabend einem Auslieferungsantrag Spaniens wegen mangelnder Informationen nicht stattgegeben. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Firtasch wird seitens der spanischen Justiz Geldwäscherei und Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.

Das Amtsgericht in Barcelona hatte Ende 2016 einen Europäischen Haftbefehl gegen den Österreich-affinen Geschäftsmann erlassen und damit einen Auslieferungsantrag gestellt. Allerdings seien Ansuchen der österreichischen Behörden Anfang April, mehr Informationen zum Tatbestand nachzureichen, von der spanischen Justiz unbeantwortet geblieben, bestätigte Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Mittwoch gegenüber der APA die Entscheidung von Dienstagabend. Dagegen kann innerhalb von 14 Tagen Berufung eingelegt werden.

Zunächst hatte der "Kurier" mit Verweis auf den Firtasch-Anwalt und Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer über die jüngste Gerichtsentscheidung berichtet. "Die spanische Justiz hat auf Wunsch der USA versucht, eine politisch motivierte Auslieferung unseres Mandanten über das Strafrecht durchzusetzen", erklärte Böhmdorfer gegenüber der Zeitung. Die Spanier hätten nicht einmal "nicht einmal die Minimalanforderungen, die ein EU-Haftbefehl erfordert" erfüllt.

Mehrere Auslieferungsanträge

Spanien ist nicht das einzige Land, das die Auslieferung des 52-jährigen Ukrainers begehrt. Bereits im Frühjahr 2014 war Firtasch im Zusammenhang mit einer bereits 2013 erhobenen US-amerikanischen Anklage verhaftetet worden – die US-Behörden werfen Firtasch Geldwäsche im Zusammenhang mit einem in Indien geplanten Titangeschäft vor. Nachdem das Landesgericht Wien 2015 erstinstanzlich eine Auslieferung Firtaschs an die USA für unzulässig erachtet, erklärte das Oberlandesgericht Wien im Februar 2017 jedoch, dass eine Auslieferung zulässig sei.

Das letzte Wort liegt beim österreichischen Justizminister: Ist die jüngste Gerichtsentscheidung erst einmal rechtskräftig, kann der Justizminister – derzeitig Wolfgang Brandstetter (ÖVP) – jederzeit auf Grundlage des rechtskräftigen Beschlusses des Oberlandesgerichts Wien entscheiden, ob Firtasch in die USA ausgeliefert werden soll oder nicht. Auf APA-Anfrage verwies das Justizministerium am Mittwoch auf die Zuständigkeit des Landesgerichts. Firtasch befindet sich derzeit gegen eine Kaution von 125 Millionen Euro auf freiem Fuß.

Im Fall des Europäischen Haftbefehls aus Spanien spricht die Justiz von einer "Übergabe", da es sich hierbei um ein EU-Land handelt. "Auslieferung" heißt es bei Nicht-EU-Ländern wie den USA.

Der unter anderem dank des Gashandels zum Milliardär aufgestiegene Firtasch galt als wichtigster Unterstützer des in der Ukraine gestürzten Präsidenten Viktor Janukowitsch. Nach den Massenprotesten in Kiew flüchtete er zunächst nach Russland. Später kam er nach Österreich. (APA, 30.8.2017)