Wenn Sie in der untenstehenden Anwendung Ihren Wahlkreis auswählen, erhalten Sie die Listen der Parteien, die dort bei der Nationalratswahl am 15. Oktober antreten. Diese Listen sind unterteilt in Regional-, Landes- und Bundeslisten, die in den verschiedenen Ermittlungsverfahren herangezogen werden. Da die Bundeslisten der Parteien mitunter sehr viele Einträge haben, ist die Anzeige hier auf 100 Personen beschränkt. Die kompletten Bundeslisten sind auf der Website des Innenministeriums abrufbar.

Die Verteilung der 183 Mandate findet auf drei Ebenen statt: zunächst auf Regionalebene (für die sogenannten Grundmandate), dann auf Landesebene und schließlich im Bundesverfahren. Die Anzahl der Mandate, die eine Gruppierung erhält, ergibt sich mittels (ganzzahliger) Division der erhaltenen Stimmen durch die Wahlzahl. Davon werden Mandate, die der Partei in den vorigen Runden zugesprochen wurden, abgezogen (im Landesverfahren also die der Regionalebene). Die Wahlzahl wird für jedes Bundesland und auch im Bundesverfahren gesondert errechnet und hängt von der Anzahl der abgegebenen Stimmen ab – sie steht also erst nach der Wahl fest.

Parteien müssen in den jeweiligen Wahlkreisen nicht zwingend Regionallisten angeben, es kann also der Fall sein, dass die Regionalliste einer Partei in einem gewissen Wahlkreis leer ist. Dann kann für diese Partei auf Regionalebene keine Vorzugsstimme vergeben werden. (kies, 7.9.2017)