Wien – Dass ÖVP-Spitzenkandidat Sebastian Kurz per einstweiliger Verfügung nicht mehr behaupten darf, Hans Peter Haselsteiner habe der SPÖ 100.000 Euro gespendet, ist laut ÖVP nur die halbe Wahrheit der von der SPÖ erwirkten Gerichtsentscheidung.

Das Begehren der SPÖ, Kurz auch die Behauptung zu untersagen, die SPÖ nehme in unehrlicher Weise hunderttausend Euro über irgendwelche Briefkastenvereine und Vereinskonstruktionen als Spende entgegen, wurde vom Handelsgericht nämlich abgewiesen.

Kurz darf demnach sinngleiche Äußerungen weiterhin machen. Der ÖVP-Chef hatte die Spendenvorwürfe Richtung SPÖ im ORF-"Sommergespräch" getätigt. Die SPÖ klagte auf Unterlassung, die ÖVP kündigte Rechtsmittel gegen die Verfügung an. (APA, 19.9.2017)