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Das britische AKW Hinkley Point soll 108 Milliarden Euro an Subventionen einkassiert haben.

Foto: Reuters/StefanWermuth

Luxemburg – Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Donnerstag die Verhandlung über Österreichs Klage gegen Staatsbeihilfen für das britische Atomkraftwerk Kernkraftwerk Hinkley Point C begonnen. Mit einem Urteil wird erst nächstes Jahr gerechnet.

Die EU-Kommission hatte die britischen Staatsbeihilfen 2014 genehmigt. Österreich hat diese Entscheidung der EU-Kommission vor dem EuGH angefochten. So macht Österreich geltend, dass die EU-Kommission fälschlich von einem eigenen Markt für Atomenergie und dessen Marktversagen ausgehe. Auch habe sich die EU-Kommission zu Unrecht darauf berufen, dass es sich um eine neuartige Technologie handle. Zudem nimmt die EU nach Ansicht Österreichs irrigerweise an, dass es sich um eine reine Investitionsbeihilfe handelt. Nach Ansicht Österreichs geht die britische Beihilfe weit darüber hinaus und stellt eine unzulässige Betriebsbeihilfe dar. Ferner liege kein für die Genehmigung erforderliches gemeinsames Interesse vor.

Nichtigkeitsklage von Greenpeace

Auch Greenpeace hatte eine Nichtigkeitsklage gegen die Genehmigung der Beihilfe durch die EU-Kommission eingebracht. Der EuGH hat diese Klage aber als unzulässig abgewiesen, da die Umweltorganisation nicht individuell betroffen und daher klagebefugt sei. Greenpeace hat dagegen berufen, eine Entscheidung des Gerichts liegt noch nicht vor.

Österreich wird bei seiner Nichtigkeitsklage von Luxemburg unterstützt. "Die Richter müssen hier konsequent die Folgewirkungen der exorbitanten Atomsubventionen hinterfragen", fordert Sönke Tangermann, Vorstand bei Greenpeace Energy am Donnerstag. "Österreich hat Recht, dass die Kommission das Beihilferecht fehlerhaft angewendet hat und insbesondere die Förderung von neuen Atomkraftwerken kein Ziel von gemeinsamem europäischem Interesse darstellt."

Subventionen von bis zu 108 Milliarden Euro

Greenpeace erklärte, laut wissenschaftlichen Berechnungen dürften sich die von der EU-Kommission genehmigten britischen Atomsubventionen für Hinkley Point auf bis zu 108 Milliarden Euro summieren. Großbritannien will eine Preisförderung in Form eines sogenannten Differenzvertrags einführen, der dem Betreiber des Kernkraftwerks über einen Zeitraum von 35 Jahren stabile Einnahmen gewährleistet. Zudem kommt der Betreiber in den Genuss einer staatlichen Bürgschaft für sämtliche Darlehen, die er auf den Finanzmärkten für den Bau des Kraftwerks aufnimmt.

Nach Angaben der EU-Kommission werden die Baukosten auf 24,5 Milliarden Pfund (27,60 Milliarden Euro) geschätzt. Die Inbetriebnahme ist für 2023 vorgesehen und die erwartete Lebensdauer beträgt 60 Jahre. Die beiden Reaktoren sollen insgesamt 3,3 Gigawatt Strom erzeugen. Das entspricht laut Angaben der EU-Kommisison sieben Prozent der britischen Elektrizitätsproduktion, also mehr als jedes andere Kraftwerk in Großbritannien liefert.

"Es braucht viel Fantasie, um zu verstehen, dass das milliardenschwere Atomprojekt Hinkley Point C im gemeinsamen europäischen Interesse sein soll. Die britischen Stromkunden werden über Jahrzehnte überhöhte Preise zahlen müssen und der Ausbau nachhaltiger und günstiger Energieformen wird behindert", sagte die deutsche Europaabgeordnete Rebecca Harms (Grüne). (APA, 5.10.2017)