Dass erst in drei Wochen Halloween ist, wurde einem Hai-Maskottchen in der Wiener Innenstadt zum Verhängnis. Denn dann wäre dessen Kostümierung unter Brauchtum gefallen, und die Polizei wäre nicht eingeschritten. Denn: Das Verschleierungsverbot untersagt abgesehen von Brauchtumsveranstaltungen gesichtsverhüllende Kostümierungen in der Öffentlichkeit.

Der Mitarbeiter der Elektronikkette McShark bewarb am vergangenen Freitag in einem Haikostüm die Eröffnung einer neuen Filiale in der Wiener Innenstadt. Die Polizei rückte aus, um diesen Gesetzesverstoß zu beenden. Der Mann weigerte sich demnach zuerst, sein Kostüm abzulegen, gab dann aber nach und ging unverhüllt nach Hause. Anzeige wurde trotzdem erstattet, wie ein Polizeisprecher gegenüber heute.at bestätigte.

Halloween als Ausnahme

Das Verhüllungsverbot sorgt seit seinem Inkrafttreten am 1. Oktober für Verwirrung. Die Polizei bestätigte vor wenigen Tagen, dass Kostümierungen an Halloween unter die Ausnahmeregel für Brauchtumsveranstaltungen fallen. Vergangene Woche wurde eine Radfahrerin abgemahnt, da ihr Schal das Gesicht verhüllte, wie DER STANDARD berichtete. (aham, 9.10.2017)