Bei dem nun erzielten Kompromiss wird die Entsendung auf zwölf Monate begrenzt, wie von Deutschland und Frankreich gefordert.

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ach der prinzipiellen Einigung der Arbeits- und Sozialminister auf eine Neuregelung der EU-Entsenderichtlinie in der Nacht auf Montag hofft man im EU-Parlament auf möglichst baldige Umsetzung, damit Lohn- und Sozialdumping bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern im EU-Ausland besser bekämpft werden kann. Kommission, Rat und die EU-Abgeordneten müssen im Trilog eine definitive Lösung finden.

Unstrittig ist, dass das Prinzip, wonach jeder Arbeitnehmer im Gastland gleichen Lohn für gleiche Arbeit bekommt, gelten muss, ebenso Mindestlöhne und Kollektivverträge. Der Ministerrat kam gegen die Stimmen von Polen, Ungarn, Lettland und Litauen mit Mehrheit überein, dass die maximale Entsendungszeit 18 Monate nicht überschreiten soll: Zwölf Monate sind garantiert, für die Verlängerung um weitere sechs Monate soll es spezielle Ausnahmeregelungen geben. Die Kommission wollte Entsendungen auf 24 Monate begrenzen.

Die Staaten wollen für den gesamten Sektor des Transportgewerbes eine Ausnahme, auf Druck der Osteuropäer. Die Parlamentarier wollen hingegen noch durchsetzen, dass alle Branchen neu geregelt werden, auch die Speditionen. Bei Entsendungen können Arbeitnehmer in ihren Herkunftsländern versichert bleiben. In Österreich fallen 40 Prozent der Entsendungen im Baugewerbe an. (Thomas Mayer aus Straßburg, 25.10.2017)