Klagenfurt – Der ehemalige freiheitliche Bürgermeister der Gemeinde Keutschach, Gerhard Oleschko, ist am Dienstag wegen Amtsmissbrauchs und Untreue zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro und einer Haftstrafe von vier Monaten bedingt verurteilt worden. Die Amtsleiterin der Gemeinde fasste wegen Untreue eine Geldstrafe von 14.400 Euro aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Dem Exbürgermeister und der Amtsleiterin wurde vorgeworfen, Gemeindemitarbeitern ohne Rechtsgrundlage Zulagen ausgezahlt zu haben. Staatsanwältin Sandra Agnoli bezifferte den Schaden mit mehr als 30.000 Euro.

Zulagen

Konkret ging es um vier Zulagen: Eine Gemeindemitarbeiterin bekam eine Amtsleiterstellvertreter-Zulage ausgezahlt, die es laut Gebührenverordnung gar nicht gibt. Weiters erhielt diese Frau eine Standesbeamten-Zulage, an eine weitere Mitarbeiterin wurde eine Finanzverwalter-Zulage ausgezahlt. Und als die angeklagte Amtsleiterin, die auch für die Lohnverrechnung zuständig war, Standesbeamtin in der Gemeinde wurde, zahlte sie sich die entsprechende Zulage selbst aus. Das alles sei mit dem Bürgermeister abgesprochen gewesen, beteuerte sie im Laufe der Verhandlung, sie war davon überzeugt, dass diese Zulage auch rechtens war.

Überhaupt habe sie stets das OK des ehemaligen Bürgermeister eingeholt. Mehrmals habe sie auch bei Oleschko angeregt, die Causa "Nebengebührenverordnung" doch auf die Tagesordnung des Gemeinderats zu setzen, um die Zustimmung der Mandatare einzuholen – das ist aber nie passiert.

Unter den zahlreichen am Dienstag einvernommenen Zeugen waren auch zwei Experten für das Dienstrecht von Gemeindebediensteten. Ihre Befragung drehte sich vor allem um die Frage, ob ein Beschluss des Keutschacher Gemeinderates die Auszahlung der Zulagen "legalisieren" hätte können. Die Antwort eines Experten: Ja, wenn es um Auszahlungen der Zulagen in der Zukunft geht – für ein rückwirkendes Inkraftsetzen wäre aber der Landesgesetzgeber gefragt.

Oleschko hatte im Prozessverlauf betont, dass die Mitarbeiterinnen, die mit den Zulagen bedacht wurden, sich diese ja auch verdient hätten – er komme er aus der Privatwirtschaft und habe seine Mitarbeiter für gute Leistungen auch mit Prämien belohnt.

Diese Verantwortung griff auch Richterin Barbara Baum, die dem Schöffensenat vorsaß, in ihrer Urteilsbegründung auf: "Es ging in diesem Prozess nicht darum, ob Mitarbeiter gut oder schlecht gearbeitet haben." Und an beide Angeklagte gewandt erklärte sie: "Die Zulagen wurden gezahlt, Sie beide haben gewusst, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gibt und haben auch keine Rechtsgrundlage herbeigeführt." Mildernd kam beiden Angeklagten ihre Unbescholtenheit zugute – bei Oleschko war das Zusammentreffen von Verbrechen und Vergehen erschwerend, Richterin Baum betonte auch die hohe Vorbildwirkung, die man als Bürgermeister hat.

Weder die Verteidiger noch die Staatsanwältin gaben eine Erklärung ab. (APA, 31.10.2017)