Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser könnte im Buwog-Prozess einer anderen Richterin gegenüberstehen.

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Wien – Es wäre nicht die Causa Buwog, wenn es – knapp neun Jahre nach Start der Ermittlungen – kurz vor Prozessbeginn nicht zu neuen Schwierigkeiten kommen würde. In der Causa wurden Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und weitere 14 Personen wegen der Umstände beim Verkauf von 60.000 Bundeswohnungen angeklagt, das Monsterverfahren soll am 12. Dezember starten.

Doch die Frage der Richterzuständigkeit muss jetzt vorweg geprüft werden. Richterin Marion Hohenecker hat auch mit einem anderen Fall zu tun, in dem ein Buwog-Angeklagter eine Rolle spielt: Karl Petrikovics. Für einen Angeklagten muss immer ein Richter oder eine Richterin zuständig sein. Daher ist Hohenecker auch für die Buwog zuständig. Der frühere Immofinanz-Chef war aber im Unterschied zum Mitangeklagten und früheren ÖTV-Präsidenten Ronald Leitgeb nicht verhandlungsfähig.

Zuständigkeit zu prüfen

Leitgebs Verurteilung wurde vom Obersten Gerichtshof aufgehoben. Die Generalprokuratur ist nun der Ansicht, dass das Verfahren gegen Leitgeb und Petrikovics von einem Schöffensenat entschieden werden soll. Hohenecker wäre dann ausgeschlossen, weil sie schon den Prozess gegen Leitgeb in erster Instanz geführt hat. Einen gemeinsamen Prozess gegen Leitgeb und Petrikovics könnte sie somit klarerweise nicht führen. Damit würde sie auch die Zuständigkeit bei der Buwog verlieren, die sie nur wegen des ersten Falls (Petrikovics) hat.

Derzeit ist allerdings noch offen, wie in der Frage entschieden wird. Die Generalprokuratur gilt als "Wahrerin des Rechts" und hat sich mit ihren Bedenken an den Obersten Gerichtshof (OGH) gewandt. Der ist natürlich in seiner Entscheidung nicht an die Rechtsmeinung der Generalprokuratur gebunden. "Es liegt im Interesse aller Beteiligten, diese Frage vor Prozessbeginn zu klären", sagte der Sprecher der Generalprokuratur, Martin Ulrich, zur APA.

Formalfehler ausschließen

Tatsächlich gab es Bedenken, dass über dem Buwog-Verfahren ein Damoklesschwert hängen könnte. Jede Entscheidung in dem Megaprozess könnte angefochten werden, haben schon mehrere Angeklagte gewarnt. Mit der Frage hatte sich zwar auch schon der Verfassungsgerichtshof herumgeschlagen, allerdings wies er die Beschwerden aus formalen Gründen zurück. Auch Christian Pilnacek, Sektionschef im Justizministerium, begrüßt die Vorgangsweise. Es sei besser, die Angelegenheit vorweg zu klären, als eine mögliche Nichtigkeit des Urteils wegen eines Formalfehlers mitzuschleppen, sagt er zum STANDARD.

Es wird davon ausgegangen, dass der OGH rasch entscheiden wird. Die Mindestdauer liegt bei acht Werktagen. Sollte Hohenecker die Zuständigkeit verlieren, müsste sich ein neuer Richter monatelang einlesen. (red, 22.11.2017)