Das Justizministerium will weitere Pannen in der höchst öffentlichkeitswirksamen Causa vermeiden

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Wien – Der 11. Dezember wird es für die Rechtsanwälte der 15 Angeklagten in der Causa Buwog / Terminal Tower in sich haben. Von zehn bis 11.30 Uhr heißt es Probe sitzen im Großen Schwurgerichtssaal des Straflandesgerichts Wien. Man will ausprobieren, wer wo wie sitzen wird bei der ab 12. Dezember angesetzten Buwog-Hauptverhandlung. Ab 14.30 Uhr dann werden die Juristen im Saal B des Justizpalasts aufhältig sein – um zu erfahren, ob der Prozess überhaupt zum vorgesehenen Termin und mit der vorgesehenen Richterin Marion Hohenecker stattfinden kann.

Denn für nachmittags hat der Oberste Gerichtshof (OGH) nun zu jenem öffentlichen Gerichtstag eingeladen, an dem er über eine Zuständigkeitsfrage entscheidet, die auch für den Buwog-Prozess ausschlaggebend sein wird. Entscheiden wird der OGH die von der Generalprokuratur jüngst eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes in der Causa Villa Esmara, deren Erledigung auch die Richterzuständigkeit für die Buwog betrifft.

Personelle Verquickungen

Im Fall Villa Esmara ist neben dem Tennismanager Ronald Leitgeb auch Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics angeklagt. An der Frage, welcher Richter für Petrikovics in dieser Verhandlung zuständig ist, hängt eben auch die Antwort, wer es in der Causa Buwog ist. Anwälte der Angeklagten rund um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser halten Hohenecker für ausgeschlossen, weil befangen.

Das soll nun eben geklärt werden, die Justiz will weitere Pannen in der seit neun Jahren anhängigen Causa Buwog unbedingt vermeiden. Also auch ein Szenario, in dem Hohenecker zu verhandeln beginnt, ohne zuständig zu sein. Sie will den Termin am 12. Dezember nicht absagen, heißt es in der Justiz, u. a. weil bereits Schöffen bestimmt sind. Sollte erst im nächsten Quartal (also 2018) mit der Verhandlung begonnen werden, müssten neue Schöffen gesucht werden. In die Causa Buwog Involvierte wollen aus dem Nicht-Abberaumen der ersten Verhandlung auch Inhaltliches herauslesen. Sie stellen sich die Frage, ob Richterin Hohenecker vielleicht "Signale vom OGH" habe, wonach sie zuständig bleibt und der Prozess daher wie geplant starten kann.

"Untragbar für Betroffene"

Dass die Betroffenen nun jedenfalls erst am 11. Dezember erfahren, wer (nicht) zuständig ist und ob ihr Prozess am 12. Dezember startet, sorgt unter den Anwälten für Kopfschütteln. "Die Strafjustiz hat es in eineinhalb Jahren seit Anklageerhebung nicht geschafft, eine klare Situation zur Zuständigkeit herzustellen. Das ist für die Angeklagten untragbar, aber auch für die Verteidiger", meint etwa Jörg Zarbl, Rechtsanwalt des Ex-Lobbyisten Walter Meischberger.

Sollte Hohenecker nicht zuständig sein für die Verhandlung gegen die Buwog-Angeklagten, für die die Unschuldsvermutung gilt, droht eine gröbere Verzögerung. Dann müsste sich ein neuer Richter in den Riesenakt einlesen. (Renate Graber, 28.11.2017)