Gesetze machen ist kompliziert. Kaum ein Gesetz wird auf Anhieb so geschrieben, dass es seinen Zweck erfüllt. Selbst nach Feedbackschleifen und Begutachtungsfristen muss oft sogar noch nach Inkrafttreten "nachgebessert" werden – weil ein entscheidendes Detail vergessen wurde, eine Formulierung zweideutig oder ein Begriff nicht konkret genug ist. Das passiert.

Jetzt eben in Niederösterreich. Aber nicht bei der Bauordnung oder beim Jagdgesetz, sondern beim Wahlrecht: Das Land schränkte das Wahlrecht für Personen mit Nebenwohnsitz in Niederösterreich ein, um Missbrauch vorzubeugen – dafür war es höchste Zeit. Doch das Ergebnis fiel schwammig aus, und die Umsetzung wurde den 573 Gemeinden überlassen. Das Ergebnis: unterschiedliche Vorgangsweisen und etliche Bürger, die nicht wissen, ob sie wahlberechtigt sind oder nicht. Das stinkt nach Willkür.

Genau die aber darf es im Rechtsstaat nicht geben, schon gar nicht beim Wahlrecht: Wenn Bürgern auch nur der Eindruck vermittelt wird, der Bürgermeister entscheide nach Gutdünken darüber, ob sie den Landtag wählen dürfen oder nicht, ist das in einer Demokratie ein Problem.

Für eine Reparatur ist es zu spät, im Jänner wird gewählt. Also muss Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) mit dem Makel leben, dass dem Volksentscheid, der sie als Landeschefin bestätigen soll, eine Unsicherheit anhaftet: Er könnte durchaus angefochten und aufgehoben werden. (Sebastian Fellner, 13.12.2017)