Vergangene Wochen demonstrierten tausende Polen gegen die Regierung. Sie hoffen auf die EU. Ob diese ein Verfahren wegen Verletzung der Rechtsstaatlichkeit eröffnet, ist aber noch unsicher.

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Brüssel – Die EU-Kommission könnte am Mittwoch ein Sanktionsverfahren gegen Polen nach Artikel 7 einleiten. Ein Kommissionssprecher betonte am Montag, die Brüsseler Behörde bereite sich in Ruhe und faktenbasiert vor. Jedenfalls sei man "gegen jeden unnötigen Hype". Die Entscheidung werde am Mittwoch fallen.

Die Kommission sei jedenfalls "farbenblind", was ihre Entscheidungen angehe. Soll heißen, es gibt keine Bevorzugung oder Benachteiligung je nach Land oder politischer Ausrichtung. Er könne aber heute keine neuen zusätzlichen Informationen liefern, sagte der Sprecher.

EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte zuletzt bestätigt, dass sich die Brüsseler Behörde mit einem möglichen Sanktionsverfahren gegen Polen beschäftigen wird. Die Möglichkeit eines Artikel-7-Verfahrens gegen Polen "wird bei der nächsten Kommissionssitzung angesprochen", sagte der Luxemburger.

Unterschiedliche Meinungen

"Wäre ich ein Kommissar, würde ich sagen, wir machen das so und so. Aber mir geht es genauso wie Donald (Tusk, Anm.). Ich bin Präsident einer Institution und habe unterschiedliche Meinungen zu berücksichtigen", äußerte sich Juncker zurückhaltend.

Juncker bezog sich offensichtlich auf jüngste Aussagen seines Budgetkommissars Günther Oettinger. Dieser hatte erklärt, es spreche viel für ein Verfahren gegen Polen. Konkret geht es um ein Verfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge wegen der "eindeutigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung" der Rechtsstaatlichkeit. Die Klausel wurde bisher noch gegen keinen Mitgliedsstaat angewandt. Das Verfahren kann theoretisch bis zum Entzug von Stimmrechten in der EU führen. Hintergrund ist der Umbau der Justiz in Polen durch die Regierungspartei "Recht und Gerechtigkeit" (PiS). Die EU sieht dadurch die Unabhängigkeit der dortigen Justizbehörden gefährdet. (APA, 18.12.2017)