Der 500-Euro-Schein wird dann zwar nicht mehr ausgegeben, aber ist natürlich weiterhin gültig.

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Wien – Das Jahr 2018 bringt Österreich und seinen Bewohnern etliche Neuerungen. Bankomatgebühren gibt es nur noch in Ausnahmefällen, die Autobahn-Vignette wird digital, der 500-Euro-Schein verschwindet. Der Regress für Pflegeheimbewohner fällt. Von den Vorhaben der neuen Bundesregierung ist noch so manches im Nebel, die Raucher-Gastronomie freut das.

Für die Arbeitnehmer stehen satte Lohnerhöhungen teils deutlich über der prognostizierten Inflationsrate von 1,7 Prozent ins Haus. Die Pensionen werden sozial gestaffelt angehoben: Die niedrigen werden um 2,2 Prozent angehoben, ganz hohe gar nicht. Die Familienbeihilfe steigt um 1,9 Prozent.

Sonderausgaben

Steuerzahlern kommt die automatische Berücksichtigung von bestimmten Sonderausgaben (etwa Kirchenbeiträge oder Spenden) beim Einkommensteuerbescheid zugute. Bankkunden können sich darüber freuen, dass es Bankomatgebühren nur noch in Ausnahmefällen geben darf und sie bei langer Kontoüberziehung informiert werden müssen. Der 500-Euro-Schein wird gegen Jahresende 2018 nicht mehr ausgegeben, bleibt aber unbegrenzt gültig.

Gesundheitlich relevant ist das Vorhaben der Regierung, das 2015 beschlossene absolute Rauchverbot in der Gastronomie ab 1. Mai 2018 doch nicht kommen zu lassen. Umgesetzt werden sollen dafür das Rauchverbot für Unter-18-Jährige.

Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bringt 2018 mit dem Wegfall des Vermögensregresses eine gehörige Erleichterung, für Behinderte wird der Diskriminierungsschutz verbessert. Die bedarfsorientierte Mindestsicherung bleibt ein Bundesländer-Fleckerlteppich, die schwarz-blaue Koalition will allerdings vereinheitlichen. Aus dem Sachwalter wird mit 1. Juli der "Erwachsenenvertreter".

Studiengebühren

Im Bildungsbereich kommen voraussichtlich im Herbst wieder Studiengebühren für berufstätige Langzeitstudenten. Für die Einführung allgemeiner Studiengebühren gibt es eine Absichtserklärung von Schwarz-Blau.

Im Verkehrsbereich sind neue Vorschriften im "Pickerl"-Bereich (etwa kürzere Toleranzfristen bei §57a-Überprüfungen) angesagt. Die Autobahnvignette muss nicht mehr geklebt, sondern kann auch digital erworben werden.

Als Maßnahme gegen Sozialbetrug und Unterentlohnung kommen im Bausektor strengere Meldevorschriften für Teilzeitarbeiter. An der Spitze heimischer Unternehmen muss es künftig mehr weibliche Aufsichtsräte geben. (APA, 21.12.2017)