Wien – Teilweise bekommen die Spitzenmanager gemeinnütziger Wohnbaugesellschaften eine zu hohe Entlohnung. Zu diesem Schluss kommt der Rechnungshof in einem weiteren heute veröffentlichten Bericht nach Prüfung von vier solchen Unternehmen. Die Prüfer empfehlen präzisere Festlegungen und Definitionen der Gagen sowie den Verzicht auf Sonderregelungen, um künftig Überschreitungen zu vermeiden.

Gehaltsobergrenze 144.382 Euro

Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder gemeinnütziger Wohnbaugesellschaften dürfen nicht mehr verdienen als Bundesbeamte in der höchsten Funktionsstufe (ab 1. März 2016 insgesamt 144.382 Euro). Der Rechnungshof hat 2016 die Gemeinnützige Donau-Ennstaler Siedlungs-Aktiengesellschaft (GEDESAG) mit Sitz in Krems, die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz (GWG), die Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft der Wiener Stadtwerke (GWSG) sowie die Vorarlberger gemeinnützige Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft m.b.H. (VOGEWOSI) mit Sitz in Dornbirn geprüft.

Vier Manager haben zu viel verdient

Bei GEDESAG, GWG und VOGEWOSI hätten "Unbestimmte Formulierungen und die Umsetzung in der Praxis" teilweise zu Überschreitungen geführt. Vier aktive geschäftsführende Leitungsorgane hätten 2015 zu viel verdient, heißt es in einem am Freitag veröffentlichen Rechnungshofbericht.

Manager hätten "höhere Abfertigungen oder Jubiläumsgelder nach Kollektivvertrag, höhere Urlaubsansprüche, automatische Bezugsanpassungen nach Kollektivvertrag, Bilanzgelder, Tantiemen oder Prämien, denen keine konkreten Leistungsvereinbarungen zugrunde lagen", bezogen. Die drei Wohnbaugesellschaften hätten auch erhebliche finanzielle Lasten aus früheren einzelvereinbarten und betrieblichen Pensionszusagen zu tragen.

Mehr Transparenz gefragt

Zur Sanierung der Lage empfiehlt der Rechnungshof, die im Gesetz verwendeten Begriffe klarer zu definieren. So sollte der Jahresbezug mit allen fixen und variablen Gehaltsbestandteilen in Relation zum Spitzengehalt von Bundesbeamten gesetzt werden. Auch sei mehr Transparenz gefragt.

Allen vier geprüften Gesellschaften empfiehlt der Rechnungshof, die Vorgaben des Ausschreibungsgesetzes genauer einzuhalten und ein "ausgeglichenes Geschlechterverhältnis" in ihren Führungsgremien anzustreben. "Es wäre bei allen Dienstverträgen von geschäftsführenden Leitungsorganen ein Gesamtjahresbezug ohne automatische Bezugserhöhung vorzusehen."

Punkte, die in den einzelnen Gesellschaften dem Rechnungshof aufstoßen, sind beispielsweise: Verträge, in denen nicht alle Mehrarbeitsleistungen und Überstunden inkludiert sind, einzelvertragliche Sonderregelungen hinsichtlich Abfertigungen, eine automatische Fortsetzung des Dienstverhältnisses im Falle der Abberufung, Überstundenpauschalen und "hohe Pensionszusagen", Kilometergeld für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, im Gesetz nicht vorgesehene Vertragselemente, zu hohe Abfertigungsansprüche, Essensmarken für Führungskräfte oder automatische Bezugsanpassungen. (APA, red, 22.12.2017)