Salzburg – Nachdem Richterin Anna-Sophia Geisselhofer im Dezember das Urteil im Salzburger Swap-Prozess schriftlich vorgelegt hat, hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft laut einem Sprecher nun ihre Rechtsmittel ausgeführt. Sie fordert darin für Ex-Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ), den früheren Landeshauptmann-Stellvertreter Othmar Raus (SPÖ) und Ex-Finanzabteilungsleiter Eduard Paulus höhere Strafen.

Nach der Gegenäußerung der Verteidiger – die Frist beträgt im Normalfall vier Wochen – geht der Akt anschließend an den Obersten Gerichtshof, weil die drei Angeklagten und noch drei weitere Beschuldigte Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung angemeldet haben. Der OGH hat über die Nichtigkeitsbeschwerden zu entscheiden, er kann sich auch mit dem beeinspruchten Strafmaß befassen oder die Entscheidung darüber an das Oberlandesgericht Linz abtreten.

Berufung

Das Urteil des Schöffensenates am Landesgericht Salzburg wegen Untreue gegen insgesamt sieben Angeklagte – Schaden, Raus sowie fünf (Ex-)Beamte – wurde am 28. Juli 2017 verkündet. Alle Beschuldigten außer die ehemalige Leiterin des Budgetreferates des Landes, Monika Rathgeber, haben Berufung wegen Nichtigkeit und der Höhe der Strafe angemeldet.

Der Strafprozess beleuchtete einen Nebenaspekt des im Dezember 2012 aufgeflogenen Salzburger Finanzskandals mit einem Spekulationsschaden von 350 bis 400 Millionen Euro. Laut WKStA wurden am 11. September 2007 sechs negativ bewertete Zinstausch-Geschäfte von der Stadt an das Land Salzburg ohne entgeltliche Gegenleistung übertragen. Dadurch sei dem Land ein Schaden von zumindest drei Millionen Euro entstanden, so das Gericht.

Beihilfe zur Untreue

Heinz Schaden wurde wegen Beihilfe zur Untreue zur drei Jahren Haft, einem davon unbedingt, verurteilt. Er ist am 20. September 2017 von seinem Bürgermeister-Amt zurückgetreten. Raus und Paulus erhielten jeweils zwei Jahre Haft, 18 Monate davon bedingt. Das Urteil gegen Rathgeber ist rechtskräftig. Sie war als einzige der Angeklagten geständig und erhielt ein Jahr bedingte Haft.

Für Rathgeber war es bereits das dritte Strafverfahren im Salzburger Finanzskandal. Im ersten Prozess wurde sie Anfang Februar 2016 wegen schweren Betrugs und Urkundenfälschung zu drei Jahren Haft verurteilt, davon ein Jahr unbedingt. Den unbedingten Strafteil verbüßte sie mit einer Fußfessel im elektronisch überwachten Hausarrest.

Urteil verschärft

Im zweiten Verfahren betreffend zweier Derivatgeschäfte hatte der OGH das Urteil vom Oktober 2016 – Schuldspruch wegen Untreue ohne Zusatzstrafe – auf 18 Monate teilbedingte Haft, davon sechs Monate unbedingt im Oktober 2017 verschärft. Rathgeber beantragte diesbezüglich bei der zuständigen Justizanstalt Ried im Innkreis (OÖ) eine elektronische Fußfessel. Das Prüfungsverfahren über eine Bewilligung des Antrags ist noch nicht abgeschlossen. Das Verfahren dauert laut dem Leiter der Justizanstalt, Josef Zeilberger, maximal sechs Wochen. Die Aussichten für eine Fußfessel sind offenbar gut, sie kann einen Arbeitgeber und einen festen Wohnsitz vorweisen, zudem ist beim erstmaligen Tragen der Fußfessel laut dem Justizanstaltsleiter alles reibungslos verlaufen. (APA, 17.1.2018)