Die Neos wollen das Verhüllungsgesetz hinterfragen, Innenminister Kickl bleibt ihnen genaue Zahlen schuldig.

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Wien – Wer in der Öffentlichkeit ungern sein Gesicht zeigt, muss mit Verwaltungsstrafen von bis zu 150 Euro rechnen. Seit 1. Oktober gilt das Gesichtsverhüllungsgesetz, das von der damaligen rot-schwarzen Regierung vor allem deshalb erlassen wurde, um muslimische Frauen davon abzuhalten, in der Öffentlichkeit eine Burka zu tragen. Doch die neue Regelung stellt die Exekutive vor Herausforderungen. Im Gesetz werden religiöse Verhüllungen nicht ausdrücklich benannt, es ist von einem Verbot, "seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände" zu verbergen, die Rede. Verhüllungen im Rahmen "künstlerischer, kultureller oder traditioneller Veranstaltungen" oder aus gesundheitliche Gründen sind erlaubt.

Wie viele Verstöße es gegen das Gesetz gegeben hat, wollte Neos-Abgeordnete Stephanie Krisper von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) wissen. Die knappe Beantwortung liegt nun dem STANDARD vor. Laut Kickl gab es seit Oktober zwei Festnahmen. Die pinke Abgeordnete wollte aber auch erfahren, wie viele der registrierten Verstöße tatsächlich auf das Tragen eines Gesichtsschleiers zurückzuführen waren und welche durch andere Arten der Vermummung verursacht wurden. Das will Kickl aber nicht preisgeben, über weitere Statistiken würde das Ressort nicht verfügen: "Die anfragenbezogene retrospektive manuelle Auswertung der Daten würde einen unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand verursachen und Ressourcen binden, weshalb von einer Beantwortung Abstand genommen wird."

Gesetz hinterfragen

Diese Angaben bezweifelt Krisper: "Dass der Innenminister nicht die Zahlen seiner eigenen Polizei kennt, ist einigermaßen absurd", sagt sie im STANDARD-Gespräch. Sie verweist auf die Polizeidirektion Wien, die schon im Oktober von 30 Amtshandlungen mit acht Anzeigen gesprochen hatte. Nur vier Vorfälle waren auf das Tragen einer Burka zurückzuführen. Drei weitere Anzeigen gab es in Niederösterreich.

Laut den Neos führt die Polizei also sehr wohl eine Statistik. Das findet Krisper auch zielführend: "Gerade bei einem Gesetz, dessen Sinnhaftigkeit und Ausgestaltung derart umstritten ist, ist es wichtig, sich die Umsetzung anzusehen." Sollten sich die Anzeigen nur auf das Tragen von Schals, Kostümen und Atemmasken beziehen, müsse das Gesetz hinterfragt werden.

Verärgert zeigt sich Krisper auch über die sparsamen Ausführungen Kickls. Diese zeugten von einer Missachtung des Parlaments. (Marie-Theres Egyed, 25.1.2018)