Wer am Wahlsonntag nicht zur Wahl gehen kann, hat die Möglichkeit, auf eine Wahlkarte zurückzugrreifen.

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Innsbruck – In den Tiroler Gemeinden hat die Ausstellung der Wahlkarten für die Landtagswahl am 25. Februar begonnen. Die Anträge auf Ausstellung können schriftlich bis Mittwoch, 21. Februar, gestellt werden. Ein mündlicher, persönlicher Antrag ist noch bis Freitag, 23. Februar, 14.00 Uhr, möglich, teilte das Land am Freitag mit.

Die Wahlkarten müssen spätestens am Freitag, 23. Februar, bei den Gemeinden einlagen. Das Land empfahl daher postalisch übermittelte Wahlkarten im Inland spätestens am Mittwoch vor dem Wahltag und im Ausland entsprechend früher aufzugeben. Eine persönliche Abgabe in der Gemeinde ist bis Freitag, 23. Februar um 14.00 Uhr, möglich, hieß es.

Am Wahltag selbst können Wahlkarten noch bei der jeweiligen Wahlbehörde, in deren Verzeichnis der Wähler eingetragen ist, abgegeben werden. Eine Abgabe in anderen Wahllokalen oder in anderen Gemeinden ist am Wahltag jedoch nicht mehr möglich, hieß es. (APA, 2.2.2018)