Jahrelang haben drei Burschen in einer Wohngemeinschaft des Jugendamts in Graz vier Mädchen vergewaltigt und bedroht. 2013 standen die damals 17-jährigen Burschen vor Gericht und wurden zu 18 bzw. 24 Monaten Haft verurteilt – DER STANDARD berichtete.

Die Mutter zweier Opfer – die Jüngere war zum Beginn der Taten acht, die Ältere zwölf Jahre alt – klagte daraufhin die Stadt Graz wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. Ihre Kinder hätten psychische Schäden davongetragen, die jüngere Tochter eine posttraumatische Belastungsstörung.

Die Klage war erfolgreich: Die Stadt muss nun ingesamt 75.000 Euro Schmerzensgeld an die beiden Opfer zahlen, berichtet der ORF. 60.000 Euro stehen dem jüngeren Mädchen zu, 15.000 der Älteren. Begründet wurde dies mit der Verletzung der Aufsichtspflicht durch die zuständigen Aufsichtspersonen. Das Urteil des Zivillandesgerichts Graz ist bereits rechtskräftig.

Stadt betreibt keine WGs mehr

Laut dem Anwalt Franz Benda soll einer der Täter eine Vorgeschichte gehabt haben; er soll seine Schwester missbraucht haben. Das Jugendamt soll davon gewusst haben. Die Mädchen hätten sich außerdem weder in den eigenen Zimmern noch in den Duschräumen einsperren können, wird Benda vom ORF zitiert.

Da bereits vor dem Missbrauch psychische Auffälligkeiten bei den Kindern bestanden, sei das Fehlverhalten der Stadt nicht gänzlich kausal für den Schaden, verteidigte sich die Stadt Graz zuerst. Letztlich wurde seitens der Stadt aber nicht gegen das Urteil berufen. Die Sprecherin des Jugendamts, Vassiliki Argyropoulos, erkannte den Schaden zwar an, verwies aber darauf, dass die Stadt im Rahmen der damals bestehenden Möglichkeiten die Vorfälle nicht verhindern hätte können.

Seit dem Vorfall betreibt die Stadt keine eigenen Wohngemeinschaften mehr. Die Kinder werden in Einrichtungen privater und gemeinnütziger Betreiber untergebracht. (red, 6.2.2018)