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Wien – Der Rechnungshof (RH) hat die drei Wohlfahrtsfonds des Innenministeriums (BMI) geprüft und deren Zusammenlegung empfohlen. Das geht aus dem Bericht des RH hervor, der am Freitag veröffentlicht wurde. Die Prüfung selbst erfolgte allerdings bereits von Juni bis August 2016 und umfasste die Jahre 2011 bis 2015.

Der Rechnungshof schaute sich den Gendarmeriejubiläumsfonds, den Wohlfahrtsfonds der Bundespolizei sowie den Wohlfahrtsfonds für die Exekutive des Bundes und deren Gebarungen an. Alle drei wurden zwischen 1936 und 1954 eingerichtet, um Bedienstete des Ministeriums zu unterstützen, die ohne ihr Verschulden in Not geraten sind.

Nur historisch begründbar

"Im Wesentlichen verfolgen die drei Wohlfahrtsfonds des Ministeriums idente Unterstützungsziele mit demselben Kreis von Anspruchsberechtigten", heißt es im Bericht. Und weiter unten: "Dass dafür drei Wohlfahrtsfonds mit jeweils eigener Rechtspersönlichkeit tätig wurden war nicht aus aktuellen Bedarfslagen, sondern ausschließlich historisch begründbar."

Die Kriterien für eine Förderung aus den drei Fonds waren laut Rechnungshof wenig konkret definiert. Auch meldeten weder die Fonds noch das Ministerium die gewährten Unterstützungsleistungen, die im übrigen nur von sehr wenigen Bediensteten des BMI in Anspruch genommen wurden, an die Transparenzdatenbank. Nicht zuletzt wegen der geringen Inanspruchnahme wuchsen die Vermögen der Wohlfahrtsfonds an, diese waren für den Bedarf laut RH überdotiert.

"Unzweckmäßige Parallelstrukturen"

"Aufgrund unzweckmäßiger Parallelstrukturen erachtete der RH eine Reform der Wohlfahrtsfonds des Ministeriums für unumgänglich", heißt es in dem Bericht. Empfohlen wurde eine Zusammenlegung aus "aus Zweckmäßigkeits-, Effizienz- und Ressourcenerwägungen". Der RH weiter: "Dabei wären auch die Unterstützungsleistungen der Wohlfahrtsfonds hinsichtlich Bedarf und Treffsicherheit zu evaluieren und die Fondsmittel insgesamt nutzbringender einzusetzen."

In den Empfehlungen ging der Rechnungshof gesondert auf den Wohlfahrtsfonds für die Exekutive des Bundes ein, der "sich zu mehr als 90 Prozent durch Mieteinnahmen aus im Fondseigentum stehenden Wohnungen" finanzierte. Dieser "wäre mittelfristig aufzulösen". Er lukriere einen Großteil seiner Einnahmen aus der Vermietung von Wohnungen, die aber zum Teil unter dem Richtwert und damit nicht marktkonform vergeben waren. Diese sollten bei einer Änderung der Rechtslage aufgelöst werden. (APA, 16.2.2018)