Kurz vor der Wahl darf die SPÖ Kärnten aufatmen: Das bis jetzt anhängige Ermittlungsverfahren gegen ihren Spitzenkandidaten und Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser ist eingestellt worden.

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Kurz vor der Wahl darf die SPÖ Kärnten aufatmen: Das bis jetzt anhängige Ermittlungsverfahren wegen Untreue und Amtsmissbrauchs gegen ihren Spitzenkandidaten und Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser ist eingestellt worden. Das gab die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) am Montag bekannt.

Seit Montag steht es fest: In der "Causa Top Team" wird es keine Anklage gegen Landeshauptmann Peter Kaiser von der SPÖ geben.
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Im Visier der Ermittler standen umstrittene Geschäfte des damaligen Landesrats Kaiser mit einer SPÖ-eigenen Werbeagentur namens Top Team. Die Agentur erhielt im Jahr 2009 über 140.000 Euro für eine Kampagne rund ums Rote Kreuz, dieser Zahlung standen aber anfangs kaum Leistungen gegenüber – der Verdacht auf Veruntreuung von Landesgeldern lag nahe.

FPÖ erstattete Anzeige

Seit 2013 ermittelte die WKStA deshalb gegen mehrere Beschuldigte wegen Untreue und Amtsmissbrauchs. Neben Kaiser waren auch Finanzlandesrätin Gaby Schaunig und der frühere Landesrat Wolfgang Schantl betroffen. Ins Rollen gebracht wurde der Fall übrigens durch eine Anzeige der Kärntner FPÖ im Jahr 2012, die angesichts der Geständnisse im Birnbacher-Prozess und dem herannahenden Landtagswahlkampf eine Gelegenheit sah, von eigenen Korruptionsverwicklungen abzulenken.

Kaiser "froh"

Kaiser zeigte sich in einer spontan einberufenen Pressekonferenz Montag nachmittag "froh" über die Entscheidung. Die Ermittlungen seien belastend gewesen, "aber ich habe niemals das Vertrauen in die Justiz verloren". Dass es zu dem Verfahren kam, sei jedoch "einmalig in der Geschichte der Zweiten Republik", meint Kaiser: Dass Teile einer Landesregierung gegen eines ihrer Mitglieder Anzeige erstatten und sich als Privatbeteiligte anschließen, habe es zuvor noch nicht gegegeben.

Im Jahr 2016 wäre eine Anklage gegen Kaiser und weitere Personen bereits fertig gewesen. Die Ermittler sahen damals den Verdacht bestätigt, dass Kaiser die Geldsumme bei der Agentur teilweise "zwischengeparkt" habe. Das vermutete Motiv: Kaiser und sein Ressort hätten damals jedenfalls befürchtet, dass das Budget für eine Gesundheitskampagne im darauffolgenden Jahr von FPÖ-Finanzlandesrat Harald Dobernig nicht mehr freigegeben werden könnte. Die Aufsichtsbehörde der WKStA legte den Akt jedoch dem zuständigen Staatsanwalt wieder zurück und ordnete neue Ermittlungen an. Ende 2016 wurden Schaunig und Schantl entlastet, gegen Kaiser, sieben weitere Beschuldigte und zwei Firmen liefen die Ermittlungen weiter. Anfang 2018 blieb der Landeshauptmann schließlich als einziger Verdächtiger übrig.

Ein Vorwurf bleibt

Weiterhin anhängig ist hingegen ein anderes Untreueverfahren gegen Kaiser, das im Verbund mit der Top-Team-Affäre bei der WKStA angesiedelt ist: Es geht um die Bezahlung eines Inserats aus Landesmitteln in der sogenannten "Feuerwehrzeitung" im Jahr 2009. Der Vorwurf, wie das Onlinemedium "Addendum" aus Ermittlerprotokollen zitierte: "Das äußere Erscheinungsbild des Inserates von Dr. Peter Kaiser weist eine Ähnlichkeit mit der damaligen Werbelinie der SPÖ auf."

Kaisers Anwalt Meinhard Novak gesteht zu, dass das Inserat "aus heutiger Sicht" vielleicht "nicht ganz in Ordnung" sei. Nach damaliger Rechtslage und seinerzeit üblichen Inseratenstandards sehe die Angelegenheit aber anders aus. Er glaube daher auch hier an eine Verfahrenseinstellung.

Das Inserat habe zwar die "funktionierende Gesundheitsversorgung im Land Kärnten", die Kaiser ressortmäßig verantwortete, zum Inhalt, es könne aber eine "Eignung zur Bewerbung" des Landes Kärnten nicht ganz abgesprochen werden. Soll heißen: Es ist nicht geklärt, ob nicht auch das Land Kärnten von dem Inserat profitiert habe und nicht nur die SPÖ. Die Oberstaatsanwalt schlägt vor, ein Sachverständigengutachten erstellen zu lassen. Die Summe, um die es in dieser Causa geht, ist jedoch ungleich geringer: Es sind 4.300 Euro. (Walter Müller, Maria Sterkl, 19.2.2018)