Anlässlich der Tiroler Landtagswahlen haben wir die häufigsten Fragen zum Wahlgang beantwortet.

Foto: Land Tirol/Berger

Innsbruck – Die Tiroler wählen am Sonntag einen neuen Landtag. Insgesamt gibt es 537.273 Wahlberechtigte. Sieben Parteien stehen landesweit auf dem Stimmzettel. Neben den im Landtag Vertretenen – ÖVP, SPÖ, Grüne, FPÖ und Liste Fritz – versuchen sich zum ersten Mal die Neos und "Family – Die Tiroler Familienpartei". Die achte Liste, Impuls Tirol, kandidiert nur in acht der neun Wahlkreise, obwohl sie aktuell mit drei Mandataren im Landtag sitzt.

Für ÖVP und SPÖ geht es in erster Linie darum, das historisch schlechteste Ergebnis hinter sich zu lassen. Dies dürfte Umfragen zufolge auch in Reichweite sein. Für die Grünen, die auf Bundesebene aus dem Nationalrat geflogen sind, geht es um die Frage, ob sie stark genug werden, um noch als Koalitionspartner infrage zu kommen. Die FPÖ dürfte, wie bei allen Wahlen zuletzt, deutlich zulegen.

DER STANDARD gibt einen Überblick über die wichtigsten Fragen zur Wahl:

Frage: Wer darf wählen?

Antwort: Wählen darf jeder Österreicher mit Hauptwohnsitz in Tirol und Auslandstiroler, die spätestens am Wahltag 16 Jahre alt werden.

Frage: Wie finde ich mein Wahllokal und die Öffnungszeiten?

Antwort: Informationen zum Wahllokal stehen auf der amtlichen Wahlinformation, die Sie nach Hause geschickt bekommen haben, beziehungsweise auf der Internetseite Ihrer Gemeinde. Die letzten Wahllokale schließen um 17 Uhr.

Frage: Wo kann ich wählen?

Antwort: Am 25. Februar können Sie nur im "eigenen" Wahllokal am Wohnort Ihre Stimme abgeben. Sollten Sie eine Wahlkarte beantragt, aber nicht abgeschickt haben, kann diese am Wahlsonntag zugeklebt und ausgefüllt persönlich oder von einer anderen Person im "eigenen" Wahllokal abgegeben werden.

Frage: Brauche ich einen Ausweis, um wählen zu können?

Antwort: Ja, ein amtlicher Ausweis mit Foto muss vorgezeigt werden. Die amtliche Wahlinformation müssen Sie nicht dabeihaben – aber eine gegebenenfalls angeforderte Wahlkarte.

Frage: Darf ich jemanden in die Wahlzelle mitnehmen?

Antwort: Laut Landeswahlordnung darf nur der Wähler allein in die Wahlzelle. Ausgenommen sind Kleinkinder, die sonst nicht beaufsichtigt werden können, und Begleitpersonen für körper- oder sinnesbehinderte Menschen.

Frage: Wie viel Zeit habe ich in der Wahlkabine?

Antwort: Der Zeitrahmen ist gesetzlich nicht geregelt. Ein Wahlleiter kann Sie aber zum Verlassen der Wahlzelle auffordern, wenn er das Gefühl hat, dass Sie andere an der Stimmabgabe hindern wollen.

Frage: Darf ich in meinen ausgefüllten Stimmzettel fotografieren und auf Twitter oder Facebook stellen?

Antwort: Verboten ist es nicht. Das Wahlgeheimnis schützt jedoch davor, dass Stimmzettel anderer Wähler ohne deren Zustimmung fotografiert und veröffentlicht werden.

Frage: Was tue ich, wenn ich die falsche Partei angekreuzt habe?

Antwort: Beim Wahlleiter können Sie sich einen neuen Stimmzettel holen.

Frage: Darf ich Zeichnungen auf dem Stimmzettel machen?

Antwort: Ja, solange noch klar erkenntlich ist, welche Partei beziehungsweise welchen Vorzugsstimmenkandidaten Sie gewählt haben. Auf dem Wahlkuvert sind Zeichnungen jedoch verboten, weil damit das Wahlgeheimnis verletzt wäre.

Frage: Wie viele Vorzugsstimmen kann ich vergeben?

Antwort: Eine Vorzugsstimme kann an einen Kandidaten von der Landesliste und eine an einen Wahlkreiskandidaten vergeben werden.

Frage: Woher weiß ich, wem ich eine Vorzugsstimme geben kann?

Antwort: Die Wahlkreiskandidaten stehen auf dem Stimmzettel, die Landeskandidaten auf einem Aushang in der Wahlzelle.

Frage: Ich möchte Partei A wählen, aber eine Vorzugsstimme einer Person geben, die für eine andere Partei kandidiert. Ist das möglich?

Antwort: Nein, und wenn Sie es trotzdem tun, gilt der Grundsatz "Partei schlägt Namen". Ihre Stimme gilt also für die Partei, die Vorzugsstimme ist aber ungültig.

Frage: Was ist die Fünfprozenthürde?

Antwort: Nur Parteien, die mindestens fünf Prozent landesweit oder ein Grundmandat in einem der neun Wahlkreise erzielt haben, ziehen in den Landtag ein.

Frage: Wann steht das endgültige Ergebnis fest?

Antwort: Voraussichtlich am Wahlabend gegen 22 Uhr. Die genaue Uhrzeit lässt sich jedoch schwer abschätzen, da heuer erstmals in Tirol die Briefwahl und alle sonstigen Wahlkarten gleich am Sonntag ausgezählt werden. (Verena Richter, 25.2.2018)