Linz/Wien – Auch nach dem Richterwechsel im Swap-Prozess zwischen Linz und Bawag hält die Stadt an ihrer Absicht fest, ein Zwischenurteil über die Gültigkeit des Vertrags zu erwirken. Als Argumente für die Ungültigkeit führt sie an, dass der Gemeinderat nur ein "optimierendes Geschäft" genehmigt habe und der Finanzdirektor den Deal aus kommunalrechtlichen Gründen gar nicht hätte abschließen dürfen.

Der bisherige Vorsitzende Andreas Pablik geht in Väterkarenz, ab sofort führt Katharina Lienbacher die Verhandlung. Pablik hatte zuletzt eher zur Ansicht tendiert, dass das für die Stadt Linz extrem schief gelaufene Swap-Geschäft mit der Bawag höchstwahrscheinlich unwirksam zustande gekommen sei. An der Absicht der Stadt, einen Zwischenfeststellungsantrag zu stellen, ändert aber auch der Richterwechsel nichts.

Erst einmal zu klären, ob das Geschäft überhaupt gültig ist, "macht einfach Sinn", sagte der Linzer Rechtsberater Gerhard Rothner am Donnerstag im Gespräch mit der APA. Noch wolle er aber abwarten, bis die Erörterung des Gutachtens der vom Gericht bestellten Sachverständigen Uwe Wystup und Thorsten Schmidt abgeschlossen ist. Die Bawag hält sich zu der Frage, ob sie auch ein Zwischenurteil will, weiter bedeckt.

Über den Antrag müsste das Handelsgericht Wien als erste Instanz entscheiden. Stellt es die Gültigkeit oder Ungültigkeit des Geschäftes fest, dürfte diese Entscheidung wohl den Weg durch die Instanzen bis zum Höchstgericht gehen. Erst danach würde über die Schadenersatzfrage befunden. Vergleichsverhandlungen werden laut Rothner aktuell nicht geführt.

In ihrer Bilanz 2017 hat die Bawag im übrigen die Rechts- und Prozesskostenrückstellungen für den Swap-Streit mit Linz noch einmal aufgestockt, weil sich nach Vorstandsangaben abzeichnete, dass der Prozess noch länger laufen dürfte. (APA, 1.3.2018)