Will dem verstärkten Drang in die Pflegeheime entgegen wirken: Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner.

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Bregenz – Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) beabsichtigt noch in diesem Jahr die Abschaffung des Vermögensregresses in Vorarlberg auch bei der 24-Stunden-Pflege. Ebenso soll der Regress für Menschen mit Behinderung beseitigt werden. "Ich habe der Legistik den Auftrag gegeben zu überprüfen, wie wir das angehen können", sagte Wallner gegenüber den "Vorarlberger Nachrichten" (Montag-Ausgabe).

Der Landeshauptmann sah es als unlogisch an, dass die an und für sich teurere Variante der Betreuung – die Heimpflege – durch die bundesweite Abschaffung des Pflegeregresses plötzlich billiger werde als die Pflege zu Hause. Es brauche daher ein Paket für das ambulante Angebot, betonte Wallner in den "VN".

Diesbezüglich nannte er etwa die Möglichkeit, den 24-Stunden-Pflegezuschuss des Bundes in Höhe von 550 Euro pro Monat zu erhöhen. Es gebe viele Wege, die Pflege zu Hause zu stärken und damit gleichzeitig die Folgekosten der Regressabschaffung für stationäre Pflegeeinrichtungen abzufedern, so Wallner. Hinsichtlich der Begleichung der Kosten für die Pflegeregressabschaffung betonte der Landeshauptmann seine Position, dass der Bund die Kosten zu übernehmen habe. Darüber hinaus hoffte er auf ein baldiges Ende der Debatte: "Es ist unwürdig, wenn über pflegebedürftige Menschen monatelang so gesprochen wird, als wären sie ein Kostenproblem der Republik", sagte Wallner.

Kein Einsatz von Vermögen

In Vorarlberg sollen Betroffene für die Bestreitung der 24-Stunden-Betreuung künftig nicht mehr ihr Vermögen einsetzen müssen. Damit wolle man die derzeit bestehende Schlechterstellung der 24-Stunden-Betreuung gegenüber der Pflege im Heim beseitigen, stellte am Nachmittag das Büro des Landeshauptmanns klar. Es gelte dem verstärkten Drang in die Pflegeheime entgegen zu wirken.

Das Büro des Landeshauptmanns klärte so die in den Medien zunächst gebrauchte Wendung "Abschaffung des Vermögensregresses bei der 24-Stunden-Pflege". Damit sei nicht der staatliche Zugriff gemeint gewesen, sondern eben der Einsatz des Vermögens, wenn das Einkommen (Pension, Pflegegeld) nicht zur Abdeckung der Kosten für die 24-Stunden-Betreuung reicht.

Betroffene müssen derzeit in diesem Fall etwa ihre Sparbücher aufbrauchen, ehe von staatlicher Seite weitere finanzielle Hilfe gewährt wird. Personen, die in Heimen gepflegt werden, haben ihre Sparbücher (und auch ihr weiteres Vermögen) hingegen auf der sicheren Seite. (APA, 26.3.2018)