Wien – Richter Thomas Kreuter hat am Mittwoch am Wiener Straflandesgericht einen Justizwachebeamten vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen. Dem 27-Jährigen war vorgeworfen worden, im Vollzugsinformationssystem (IVV) das Bild eines Flüchtigen abgerufen zu haben, um diesen gegebenenfalls zu erkennen und festnehmen zu lassen. Dies sei nicht aus dienstlichem Interesse geschehen, so die Anklage.

Der Inspektor hatte im Juni 2016 von der Anstaltspsychiaterin der JA Josefstadt erfahren, dass dem sogenannten "Horror-Hans" aus der Justizanstalt Göllersdorf die Flucht gelungen war. Dieser war dem Beamten und seinen Kollegen u.a. deswegen ein Begriff, da er 2010 bei einer versuchten Geiselnahme in der Josefstadt einen Justizwachebeamten schwer verletzt hatte. Dieser Fall wurde seitdem in der Ausbildung immer wieder aufgearbeitet.

Abfrage im dienstlichen Interesse

Der junge Mann nutzte daher seine Zugriffsmöglichkeit auf das IVV, in der die Daten aller Häftlinge enthalten sind, um das Bild des geflüchteten Psychopathen abzurufen. Auf seinem Weg mit den Öffis zu und aus der Arbeit, er wohnt in Wiener Neustadt, könne ihm dieser ja über den Weg laufen. "Ich habe da schon öfter ehemalige Insassen gesehen", meinte der Angeklagte. "Jetzt bin ich mit der IVV auch ein bissi vertraut", sagte der Richter. "Sie werden da auch hingewiesen, dass dies kein Freizeitroman für die Dienstpause ist. ... Aber Sie haben das in der Gesamtheit als Anliegen und Aufgabe gesehen."

Nach kurzer Beratung fällte das Schöffengericht zur Erleichterung des Angeklagten und der zahlreichen Personalvertreter im Publikum einen glatten Freispruch. "Es gibt wenig, was man an der Verantwortung des Justizwachebeamten nicht glauben könne", meinte Kreuter in seiner Begründung. Justizwachebeamte hätten die Verantwortung für all jene Menschen, die zu verwahren sind. Also sei die Abfrage im dienstlichen Interesse gewesen – und selbst wenn nicht, wäre dem Angeklagten nicht zu beweisen, dass er das gewusst habe. "Und wenn der Geflüchtete tatsächlich mithilfe des Inspektors geschnappt worden wäre, wäre er das Aushängeschild eines Beamten, der über den Tellerrand blickt."

Zweite Verhandlung in gleicher Causa

Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, weshalb der Freispruch noch nicht rechtskräftig ist. Das mag auch dem Umstand geschuldet sein, dass bereits an diesem Freitag in genau der gleichen Causa gegen einen weiteren Justizwachbeamten wegen Amtsmissbrauchs verhandelt wird. Auch dieser hatte das Bild des "Horror-Hans" abgefragt, um diesen erkennen zu können. Die Leiche des Geflüchteten wurde übrigens wenige Tage später gefunden. (APA, 4.4.2018)