Innsbruck – Das Land Tirol ruft in Sachen Pflegeregress nun den Verfassungsgerichtshof (VfGH) an, um Rechtssicherheit zu erlangen. Tirol wird eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts, wonach ab 1. Jänner 2018 alle Zahlungen einzustellen sind, bekämpfen und erhoffe sich dadurch eine Klärung durch das Höchstgericht, bestätigte das Land am Mittwoch einen Bericht der "Tiroler Tageszeitung".

Für die Betroffenen und das Land soll damit jene Rechtssicherheit geschaffen werden, zu der der Bund bisher nicht in der Lage gewesen sei, hieß es. Denn die zuständigen Abteilungen hätten die ungeklärten Fragen dem Bund bereits vor Monaten zur Kenntnis gebracht, eine entsprechende Reaktion sei aber bisher ausgeblieben. Zugleich habe das Land aber alle bisher vom Regress Betroffenen informiert, die Zahlungen einzustellen. Denn das Land dürfe Einzahlungen nicht mehr rückerstatten, da es sich um sogenannte "Naturalobligationen" handelt.

Die Ländern rechnen durch die Abschaffung des Pflegeregress heuer mit Mehrkosten von 532 bis 654 Millionen Euro. Für 2019 seien es sogar 669,6 bis 893,8 Millionen Euro. Am Donnerstag treffen sich die Landesfinanzreferenten in Wien, um die weitere Vorgangsweise zu beraten.

Den Schritt des Landes Tirol will vorest kein weiteres Bundesland gehen. Allerdings wird das Tiroler Vorgehen von einigen Ländern ausdrücklich begrüßt, auch behalten sich mehrere Länder diesen Schritt ebenfalls vor. Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) sagte etwa, er wolle nicht "ausschließen, dass es auch in Oberösterreich zu einem solchen Schritt kommen wird." (APA, 11.4.2018)