Heinz Schaden beim "Swap-Prozess" am Salzburger Landesgericht. Er erhielt wegen Beihilfe zur Untreue drei Jahre Haft, eines davon unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Salzburg – Schlechte Nachrichten für Salzburgs Ex-Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ): Ein am Montag bekanntgewordenes Gutachten bestätigt, dass die Stadt die 1,24 Millionen Euro vorfinanzierte Prozesskosten zurückfordern könne, wenn die Verurteilung Schadens und zweier Spitzenbeamter im Zusammenhang mit den zwischen Stadt und Land 2007 abgeschlossenen Zinstauschgeschäften rechtskräftig wird. Gleichzeitig bestätigt aber die Expertise, dass die Stadt zu Recht im Sinne der Fürsorgepflicht als Dienstgeber die Prozesskosten für den Bürgermeister und die zwei Beamten vorgestreckt habe.

Die juristische Stellungnahme wurde von Personalressortchefin Anja Hagenauer (SPÖ) beim Salzburger Universitätsprofessor Andreas Kletečka in Auftrag gegeben. Dieser sollte ein vom prominenten Salzburger Arbeitsrechtler Klaus Firlei im Auftrag der Gemeindebedienstetengewerkschaft Younion verfasstes Gutachten "auf Plausibilität" prüfen, sagt Hagenauer.

Kostenvorschuss gedeckelt

Firlei hatte in seiner Expertise festgehalten, dass die Stadt im Sinne der Fürsorgepflicht auch bei einer strafrechtlichen Verurteilung von Bürgermeister und Beamten die Gelder nicht zurückfordern könne.

Die Stadt hat jedenfalls schon vergangenes Jahr beschlossen, sich im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung bei Schaden und den Beamten zu regressieren. Gleichzeitig wurde der Vorschuss für den Berufungsprozess mit 20.000 Euro pro Angeklagtem gedeckelt.

Anzeige gegen Gewerkschaft

Wie heikel der Umgang mit diesem Nebenaspekt des Spekulationsskandals ist, zeigt die Reaktion von Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP) auf den STANDARD-Bericht von Samstag: Preuner hatte die Younion bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft angezeigt, da diese das Firlei-Gutachten in Auftrag gegeben habe, ohne in das Strafverfahren involviert zu sein.

Während die SPÖ Preuner vorwirft, gewerkschaftliche Vertretungsarbeit zu skandalisieren, verweist dieser auf seine Anwälte: Es gehe ihm nicht um einen Angriff auf die Gewerkschaft, er sei gesetzlich zu der Mitteilung an die Staatsanwaltschaft verpflichtet. Sonst gerate er selbst in Sachen Amtsmissbrauch ins Visier.

Aus Sicht der Personalvertreter liegt die Sache völlig anders: Es gehe beim Firlei-Gutachten grundsätzlich um die Fürsorgepflicht der Kommunen – auch für den Fall, dass eine Kindergärtnerin angezeigt werde, "wenn ein Kind von der Leiter fällt". (Thomas Neuhold, 16.4.2018)