Der Kärtner Ex-Landeshauptmannstellvertreter Uwe Scheuch vor dem Prozess am Mittwoch mit seiner Anwältin Ulrike Pöchinger.

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Klagenfurt – Am Landesgericht Klagenfurt hat am Mittwoch ein neuer Prozess gegen den freiheitlichen Ex-Politiker Uwe Scheuch begonnen. Dem früheren Landeshauptmann-Stellvertreter und Parteichef der Freiheitlichen in Kärnten wird Untreue vorgeworfen. In seinem Auftrag sollen Rechnungen durch das Land bezahlt worden sein, die Leistungen seien nicht oder nur teilweise erbracht worden.

Gestellt wurden die Rechnungen laut Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) von zwei Printmedien-Unternehmen, die auf Landeskosten angehäufte Guthaben bei diesen Firmen wurden für Scheuchs persönlichen Wahlkampf oder die Ausgaben seiner damaligen Partei BZÖ abgeschöpft. Dadurch sei ein Schaden von gut 23.000 Euro entstanden. Die WKStA wollte ursprünglich Amtsmissbrauch anklagen, der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied aber im Dezember, dass das Verfahren wegen Untreue zu führen sei. Scheuchs Anwältin kündigte an, dass Scheuch sich nicht schuldig bekennen werde.

23.328,45 Euro Schaden für das Land

Schon zu Beginn des Prozesses hat es einen Schlagabtausch zwischen Anklage und Verteidigung gegeben. Anwältin Ulrike Pöchinger erklärte, auch mit Verweis auf den Obersten Gerichtshof (OGH), die Vorwürfe für strafrechtlich irrelevant. Ankläger Bernhard Weratschnig replizierte: "Das ist Ihre Interpretation."

Zuerst trug Weratschnig die Anklage vor: Scheuch habe 2007 und 2008 als Mitglied der Kärntner Landesregierung seine Befugnis missbraucht. Entgegen den haushaltsrechtlichen Vorgaben habe er seinem Mitarbeiter die Weisung erteilt, Rechnungen als sachlich und rechnerisch richtig zu bestätigen und die Zahlung in seinem Namen zu veranlassen. Dabei wurden die angegebenen Leistungen nicht oder nur teilweise erbracht. Scheuch habe die Rechnungen auch selbst abgezeichnet. Der Gesamtwert der inkriminierten Rechnungen liegt laut Anklage bei 35.272,45 Euro, der Vermögensschaden für das Land bei 23.428,45.

Der Staatsanwalt verwies auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH), der im Dezember entschieden hatte, dass der Fall nicht wegen Amtsmissbrauchs, sondern wegen Untreue zu verfolgen sei. Weiters wies er darauf hin, dass der erwähnte Mitarbeiter Scheuchs, sein damaliger persönlicher Referent, in der Sache bereits rechtskräftig verurteilt worden sei.

Anwältin sieht "rechtstechnische Mängel"

Verteidigerin Pöchinger wies in ihrem Eröffnungsplädoyer sämtliche Vorwürfe zurück und bemühte mehrfach die OGH-Entscheidung. Die Höchstrichter hätten ganz klar gesagt, dass kein unmittelbarer Vermögensschaden durch Scheuchs Handlungen entstanden sei, "für den OGH ist nicht einmal ersichtlich, inwieweit das Land in seinem recht auf Überprüfung der Gebarung geschädigt worden sein soll".

Sie ortete "rechtstechnische Mängel", der Anklage gelinge es nicht einmal, die grundlegenden Tatbestandsmerkmale der Untreue zu identifizieren. Es werde versucht, einen Schaden zu rekonstruieren, dabei sei in den Rechnungen der Listenpreis verrechnet worden, der dem Wert der betreffenden Inserate entspreche.

Angesichts der "massiven Vorwürfe gegen die Anklagebehörde" replizierte Weratschnig: "Das ist Ihre Art der Interpretation." Er lese aus dem Erkenntnis des Obersten Gerichtshof diese Dinge nicht heraus. Außerdem gebe es nicht nur die Rechnungen, in denen der Listenpreis ohne Rabatte verrechnet wurde, es gehe auch um Rechnungen, denen überhaupt keine Leistung gegenüberstehe. Und bei den zuerst genannten Rechnungen sei der Rabatt über Umwege auf einem Konto von Scheuchs Mitarbeiter gelandet. Dieser werde noch aussagen. (APA, 18.4.2018)