Wien – Das Innenministerium hat den Termin für das Frauenvolksbegehren sowie für das Volksbegehren für ein Rauchverbot in der Gastronomie auf 1. bis 8. Oktober festgelegt. Allenfalls könnte die Woche für weitere Begehren genutzt werden. Denn bereits jetzt sind sechs weitere Volksbegehren registriert, für die Unterstützungserklärungen gesammelt werden können.

Mit dem Oktobertermin halte man sich die Möglichkeit offen, den Eintragungszeitraum für ein weiteres Volksbegehren – oder auch für mehrere – zu nützen, erklärte Innenminister Herbert Kickl (FPÖ). Das spare den Steuerzahlern enorm viel Geld. Sonst müssten unter Umständen für ein anderes beziehungsweise andere Volksbegehren jedenfalls ein weiteres Mal Pauschalentschädigungen im Ausmaß von 2,1 Millionen Euro an die Gemeinden ausgezahlt werden.

Stichtag 27. August

Eintragungsberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger, die zum Stichtag 27. August in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind und am letzten Tag des Eintragungszeitraums das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Die Einleitungsanträge zum Frauenvolksbegehren und dem "Don't smoke"-Begehren wurden am 4. April eingebracht. Die Zahl der bis zu diesem Zeitpunkt gesammelten Unterstützungserklärungen wird auf die Unterschriften im Eintragungszeitraum jeweils angerechnet. Beide Initiativen waren bisher erfolgreich. Don't smoke brachte für die Einleitung 591.146 Unterstützungserklärungen zustande, das Frauenvolksbegehren 247.436.

Damit ist bereits jetzt klar, dass die Volksbegehren vom Parlament behandelt werden müssen. Dafür sind 100.000 Unterschriften notwendig. (APA, 23.4.2018)