Wien – Um gute Immobilien herrscht ein ordentliches Griss. Kein Wunder, dass sich Investoren angesichts der stark gestiegenen Preise allerlei einfallen lassen, um an mehr oder weniger günstige Liegenschaften zu kommen. Eine Methode, die in letzter Zeit für einige Aufregung sorgte: Auch gemeinnützige Wohnbaugesellschaften mit ihrem üppigen Immobilienbesitz blieben nicht vom "Raubtierkapitalismus" verschont, wie FPÖ-Abgeordnete in einer parlamentarischen Anfrage im Vorjahr warnten.

Anlass für den Alarm waren Engagements des Unternehmers Michael Tojner, der unter anderem die Wohnbaugenossenschaft Buntes Wohnen an sein Industrie- und Immobilienimperium andockt. Dazu zählt das Wiener Heumarkt-Areal samt Eislaufplatz, auf dem ein umstrittenes Hochhausprojekt geplant ist. Raubtier hin, Kapitalismus her: Derzeit werden die gemeinnützigen Uhren wieder zurückgestellt. Das muss Tojners Partner Christian Hosp gerade zur Kenntnis nehmen.

Der gemeinnützige Wohnbau soll besser vor kapitalistischen Investoren geschützt werden.
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Rechnung ohne den Wirt?

Der Geschäftsmann hatte die Kontrolle über die Wohnbauvereinigung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (WBV) erlangt, indem er deren Mutter Gesellschaft zur Förderung des Wohnbaus (GFW) übernahm. Doch Hosp könnte die Rechnung ohne den Wirt gemacht haben. Der Geschäftsführer der GFW, Michael Baumgartner, hat das Amt der Wiener Landesregierung darüber verständigt, dass er keinen Antrag auf Genehmigung der Transaktion stellen werde. Der Grund: "absolute Nichtigkeit", wie es in dem Schreiben heißt, das dem STANDARD vorliegt.

Baumgartner beruft sich dabei auf einen neuen Passus zur Gemeinnützigkeit, der erst am 17. April den Nationalrat passierte. Darin wurde klargestellt, dass der Erwerb gemeinnütziger Wohnbaugesellschaften der Zustimmung durch die Landesregierung bedarf. Zur Vermeidung von Umgehungsgeschäften wurde zudem präzisiert, dass auch indirekte Beteiligungen – wie sie im Falle des Hosp-Engagements vorliegt – nur mit Genehmigung durch die Landesregierung erfolgen dürfen.

Bis zur Rückabwicklung des Anteilserwerbs müssten die Gesellschafterrechte daher ruhen, argumentiert Baumgartner in seiner Eingabe an die MA 50, die Aufsicht über die gemeinnützigen Bauvereinigungen. Die bereits von Hosp veranlassten Eintragungen im Firmenbuch könnten "die Mängel des Übertragungsgeschäfts nicht heilen", hält Baumgartner fest.

Kritische Stellungnahme

Davor hatte sich schon der Revisionsverband der gemeinnützigen Bauvereinigungen im Auftrag der Wiener Landesregierung ähnlich geäußert. Schon nach alter Gesetzeslage – also auch ohne jüngste Klarstellung des Nationalrats – wäre demnach die Zustimmung der Landesregierung einzuholen gewesen. Wörtlich heißt es in der Stellungnahme des Revisionsverbands: "Anderenfalls könnte diese Bestimmung und der mit dieser Bestimmung verfolgte Zweck durch indirekte (mittelbare) Anteilserwerbe problemlos und leicht umgangen werden."

Investor Michael Tojner war auch bei der Wohnbaugesellschaft engagiert, nun hat sein Partner Probleme damit.
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Die Stimmung in der Causa dürfte ziemlich aufgeheizt sein, zumindest lassen das verschiedene Aspekte der Dokumentation erahnen. So weist der Revisionsverband darauf hin, dass Hosp den Kaufvertrag "trotz Aufforderung nicht vorgelegt" habe, weshalb er die Angemessenheit des Abtretungspreises nicht prüfen könne.

Keine Kontrolle durch Baufirmen

Laut Gesetz darf der Preis den Wert der eingezahlten Einlage (sechs Millionen Euro) nicht übersteigen. Probleme hat Hosp aber auch wegen einer anderen Bestimmung, die eine Bedingung für den Status der Gemeinnützigkeit darstellt: Demnach sind Wohnbaugesellschaften nur dann gemeinnützig, wenn sie nicht im Einfluss von Bau- oder Immobilienfirmen stehen. Hier kommt die Revision zu dem Ergebnis, dass schon mit dem Einstieg Tojners 2015 und dann im Vorjahr mit jenem von Hosp die Unabhängigkeit vom Baugewerbe nicht mehr gegeben gewesen sei. (Renate Graber, Andreas Schnauder, 25.4.2018)