Katharina Pabel steht seit Oktober 2015 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz vor.

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Wien/Luxemburg – Die Bundesregierung hat die Linzer Universitätsprofessorin Katharina Pabel als österreichische Richterin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) nominiert. Die Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät soll Maria Berger nachfolgen, deren Amtszeit am 6. Oktober 2018 endet.

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat am Freitag – nach der Ausschreibung der vakanten Stelle im Amtsblatt der Wiener Zeitung Anfang April – in einem Schreiben an Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) den Vorschlag der Bundesregierung für die Besetzung übermittelt, gab sein Büro bekannt. Notwendig für die Neubesetzung ist es, mit dem Hauptausschuss des Nationalrates ein Einvernehmen herzustellen.

Aufgrund ihrer "ausgezeichneten fachlichen Reputation, insbesondere im Bereich des europäischen Grundrechtsschutzes", erscheine Pabel für das Amt "besonders geeignet" zu sein, hieß es seitens des Kanzleramtes.

Beschluss in Ministerrat und Ausschuss

Die 49-jährige Juristin wurde im deutschen Bonn geboren und besitzt sowohl die österreichische wie auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Sie kann auf zahlreiche wissenschaftliche Stationen zurückblicken, darunter an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, der Karl-Franzens-Universität Graz, der Wirtschaftsuniversität Wien, der Universität zu Köln und zuletzt an der Johannes Kepler Universität Linz, deren Rechtswissenschaftlichen Fakultät sie seit Oktober 2015 als Dekanin vorsteht.

Die Beschlussfassung für die Nominierung im Ministerrat ist für den kommenden Mittwoch (9. Mai) geplant, danach steht noch der Beschluss im Hauptausschuss des Nationalrates an. Der Start von Pabels Tätigkeit im EuGH ist für 1. Oktober vorgesehen, die Funktionsdauer beträgt sechs Jahre. (APA, 6.5.2018)