Asylwerber nach der Kleiderausgabe in Traiskirchen. Die wenigsten Flüchtlinge kommen mit Bargeld nach Österreich. Die Regierung setzt trotzdem auf Cash-Abnahme.

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Wien – Es klingt simpel: Asylwerber, die ausreichend Geld haben, sollen sich an den Kosten ihrer Grundversorgung beteiligen. Laut der Asylnovelle, die derzeit zur Begutachtung vorliegt, sollen Betroffene dem Staat bis zu 840 Euro pro Person schenken – im Fall einer fünfköpfigen Familie wären das mehr als 4.000 Euro.

Abgesehen davon, dass Asylwerber schon jetzt selbst für die Betreuungskosten aufkommen müssen, wenn sie das nötige Geld besitzen: Die Kosten der neuen Regelung dürften deutlich höher sein als der zu erwartende Ertrag. Schon im April hatte DER STANDARD berichtet, dass die Reform einiges an Mehrkosten bringen werde.

Quelle dieser Information war eine Kostenabschätzung des Innenministeriums. Doch die ist offenbar lückenhaft, wie aus einer Stellungnahme des Bundesrechnungshofs hervorgeht. Dieser kann nicht nachvollziehen, wie das Ministerium in puncto Bargeldabnahme auf einen zusätzlichen Personalbedarf von "fünf bis 15 Personen" kommt.

"Nicht plausibel"

Auch die Handyauswertung betreffend vermutet der Rechnungshof, dass die Regierung nur die halbe Wahrheit erzählt. So freut sich die Regierung in den Erläuterungen des Gesetzesentwurfs über zu erwartende Einsparungen: Dank Handyauswertung wisse man künftig besser Bescheid, über welche Route die Betroffenen gekommen seien – rasche Dublin-Abschiebungen wären somit möglich. Auch diese Rechnung könne "nicht plausibel nachvollzogen werden", so der Rechnungshof. Mehr noch: Da den Asylwerbern ein Beschwerderecht gegen die Abnahme von Bargeld und das Sichern der Handydaten zusteht, könnten sich Verfahren sogar verzögern. Anders gesagt: Es könnte insgesamt teurer werden als jetzt.

Für "wenig geeignet, das Ziel der Effizienzsteigerung zu erreichen", hält auch das UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) die geplanten Maßnahmen. Auf die Asylbehörden komme ein erheblicher Arbeitsaufwand zu.

Unbegründete Eingriffe

Auch die zum Teil massiven Grundrechtseinschnitte werden in den vorliegenden Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren kritisiert. Die Koalition mache sich erst gar nicht die Mühe, die Eingriffe sachlich zu rechtfertigen, so der Tenor. Das ist nicht nur aus ethischer Sicht relevant: Sollte die Novelle vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) geprüft werden, könnte sie aufgehoben werden. Denn die Verfassung sieht vor, dass Grundrechte nur dann eingeschränkt werden dürfen, wenn es dafür eine sachliche Notwendigkeit gibt und der Eingriff so schonend wie möglich geschieht. Beides ziehen Juristen mehrerer Expertenorganisationen in Zweifel. (Maria Sterkl, 15.5.2018)