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Die Kommission hatte 2013 EU-weite Auflagen für den Einsatz der drei Wirkstoffe erlassen.

Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Brüssel – Für Bienen gefährliche Insektizide der Konzerne Bayer und Syngenta unterliegen weiter Beschränkungen beim Einsatz. Das urteilte das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg am Donnerstag und lehnte damit eine Klage der Chemiefirmen ab.

Konkret geht es um die umstrittenen Neonicotinoide Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid. Die Kommission hatte 2013 EU-weite Auflagen für den Einsatz der drei Wirkstoffe erlassen. Diese werden zur Behandlung von Pflanzen- und Getreidearten verwendet, die insbesondere Bienen anziehen. Nach den Feststellungen der Kommission gefährden diese Pflanzenschutzmittel die Bienen aber.

Dagegen geben die Richter einer ähnlichen Klage von BASF weitgehend statt und erklären die Beschränkung für den Einsatz des Pestizids Fipronil für nichtig, da sie ohne vorherige Folgenabschätzung ergangen waren. (APA,, 17.5.2018)