Die Regierung greift den Bauern einmal mehr unter die Arme, um Folgen des Klimawandels und anderer Bürden abzufedern. Den Zuckerrübenbauern etwa macht der gut getarnte Rüsselkäfer (im Bild) zu schaffen.

Foto: Österreichische Hagelversicherun

Wien – Der Ministerrat beschließt am Mittwoch ein Agrarpaket. Damit sollen Landwirte, die mit Klimaschäden im Ackerbau oder in der Forstwirtschaft zu kämpfen haben, unterstützt werden, erklärte Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) vor der Regierungssitzung. Geplant ist unter anderem eine Angleichung der Versicherungssteuer, was drei bis vier Millionen Euro kosten soll.

Österreichs Landwirte spüren laut Köstinger die Auswirkungen des Klimawandels, in weiten Teilen hätten sie mit Trockenschäden zu kämpfen. Schädlingsbefall sei ein weiteres Problem, mehr als 10.000 Hektar Ackerfläche seien etwa durch den Rüsselkäfer vernichtet worden. Im Forstbereich sei auch der Borkenkäferbefall deutlich angestiegen.

Soforthilfen

Um den betroffenen Bauern und Forstwirten zu helfen, gebe es nun einerseits Soforthilfen. Diese sehen etwa Flächen für die Schadholzlagerung vor. Hierbei werde lediglich die Bürokratie zurückgefahren, das koste nichts, so die Ministerin.

Andererseits soll eine Angleichung der Versicherungssteuer das Versicherungswesen attraktivieren. Diese Maßnahme kommt laut Köstinger auf drei bis vier Millionen Euro. Mit dem Finanzministerium diskutiert werde auch ein steuerlicher Risikoausgleich. Hier seien die Details aber noch offen. Köstinger rechnet dafür mit einer Größenordnung von zwei bis drei Millionen Euro.

Bei den fünf Sofortmaßnahmen zur Abmilderung der Folgen von Klimaschäden geht es um einmalige Ausnahmen im Agrarumweltprogramm "Öpul" in bestimmten Regionen. So fällt eine wichtige Anbauregel, wovon in erster Linie die Rübenbauern betroffen sind, heißt es aus dem Landwirtschaftsministerium.

Mehr Mais statt Zucker

Mit der Überschreitung des "75-Prozent-Getreide-Mais-Anteils" im Jahr 2018 können die Landwirte in von Schädlingsbefall und Dürre betroffenen Regionen vor allem in Niederösterreich und dem Burgenland ohne Sanktionen auf mehr als drei Vierteln ihrer Fläche Mais oder Getreide anbauen. Die Bauern können damit beispielsweise Körnermais auf der Zuckerrübenfläche anbauen, um Ertragsausfälle wegen des Befalls der Zuckerrüben mit dem Rüsselkäfer zu verringern.

Weiters wird der Anbau von einjährigen Biodiversitätsflächen nachfolgend auf umgebrochene Zuckerrüben ermöglicht, normalerweise sind es zweijährige. Für Flächen zwischen fünf und zehn Prozent der Ackerfläche wird eine Prämie von 450 Euro gewährt. Zudem dürfen zur Entschärfung von Futtermittelknappheit in durch langanhaltende Trockenheit betroffenen Gebieten Biodiversitätsflächen auf Acker und Grünland frühzeitig genutzt werden.

Mehr Schadholz

In der Forstwirtschaft ist aufgrund von Stürmen und Borkenkäferbefall deutlich mehr Schadholz angefallen. Dieses kann nun in bestimmten Regionen auch auf beihilfefähigen Flächen gelagert werden, ohne dass die Beihilfen verloren gehen.

Beschlossen werden auch zwei langfristige Maßnahmen für alle Betriebe. Bei der Vereinheitlichung der Versicherungssteuer soll künftig der Steuersatz für die Hagelversicherung in Höhe von 0,02 Prozent für alle Elementarrisikoversicherungen wie etwa Frostschäden im Obstbau gelten.

Derzeit unterliegen die Prämien von Agrarversicherungen der allgemeinen Versicherungssteuer von elf Prozent. Mit dem steuerlichen Risikoausgleich soll den starken Einkommensschwankungen von Landwirten aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse und Schadensfälle Rechnung getragen werden. Die Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsrücklage ist auch grundsätzlich im Regierungsprogramm vorgesehen. (APA, 23.5.2018)