Wien – Für die von der Bundesregierung angepeilte pauschale Streichung älterer Gesetze ist heute, Freitag, die Begutachtungsfrist ausgelaufen. Das "Zweite Bundesrechtsbereinigungsgesetz" bekommt dabei einiges an Kritik ab. Der Tenor: Eine Negativliste überholter Gesetze wäre besser gewesen als die Pauschalstreichung samt Positivliste.

Der Entwurf von Justizminister Josef Moser (ÖVP) besagt, dass alle vor 1. Jänner 2000 veröffentlichten Gesetze und Verordnungen außer Kraft treten sollen. Ausgenommen sind Verfassungsgesetze sowie alle explizit in einer 250 Seiten langen "Positiv-Liste" angeführten Bestimmungen. Rund 600 von 1.600 Bundesgesetzen (37,5 Prozent), sowie 1.800 von 3.400 Verordnungen (53 Prozent) sollen dadurch gestrichen werden.

Aus den Begutachtungsstellungnahmen geht hervor, dass von den Ministerien hier das eine oder andere noch übersehen wurde. So verlangt die Ärztekammer, dass die Ärzteausbildungsordnung 1994 in Kraft bleiben muss, das Land Niederösterreich pocht auf den Erhalt des Tierseuchengesetzes von 1909, und die gemeinnützigen Bauvereinigungen wollen am Wohnbauförderungsgesetz 1954 festhalten.

Es gibt aber auch grundsätzliche Kritik an der von Moser gewählten Vorgangsweise. So fragt sich das Österreichische Rote Kreuz, wozu man Normen streicht, "die mangels praktischer Anwendbarkeit auch niemanden belasten". Die "Sozialwirtschaft Österreich" hielte eine "Negativliste", die alle außer Kraft zu setzenden Bestimmungen auflistet, für rechtssicherer.

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) sowie die Vereinigung sozialdemokratischer Juristen schätzen das ähnlich ein. Letztere meinen, der vorgelegte Gesetzesentwurf müsse "als verfehlt angesehen werden". Vom Ökobüro kommt der Vorwurf der Intransparenz, außerdem stehe das Vorhaben im Widerspruch zum verfassungsgesetzlichen Determinierungsverbot. (APA, 1.6.2018)