Wenn ein leidenschaftlicher Raucher mit validen Argumenten für mehr Nichtraucherschutz eintritt, lohnt sich ein genaueres Zuhören. Er gehöre noch jener Generation an, die einst, in jungen Jahren, "Freiheit für Schüler fürs Rauchen im Schulhof" gefordert habe, gibt Wiens neuer Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) zu. Er hat noch im Flugzeug getschickt und sich auch im Kino eine angezündet. Heute ist das undenkbar. Die gesundheitlichen Folgen des Passivrauchens sind wissenschaftlich längst erforscht.

Wenn Hacker jetzt den Wiener Gang vor den Verfassungsgerichtshof unterstützt, um die von der Bundesregierung möglich gemachte Raucherlaubnis in der Gastronomie zu kippen, ist das "kein Widerspruch zu meiner Sucht", wie es Hacker ausdrückt. Die Freiheit des Einzelnen endet eben dort, wo die Freiheit des anderen berührt wird. Auch das ist keine neue Erkenntnis. Wenn das aber ein bekennender Raucher sagt, der um die Gesundheitsgefährdung für sich, aber eben auch für andere Bescheid weiß, hat das mehr Gewicht.

Aus gesundheitspolitischer Sicht war die Aufhebung des bereits beschlossenen Rauchverbots in der Gastronomie durch die ÖVP-FPÖ-Bundesregierung verheerend. Aber darum geht es nicht. Das Höchstgericht muss prüfen, ob Kellner in der Gastronomie gesetzlich in demselben Ausmaß vor Passivrauch geschützt werden wie in anderen Berufen. Und es muss die unverständliche Situation rechtlich beleuchten, dass Kinder und Jugendliche zwar nicht rauchen, dem Passivrauch in Lokalen aber ungeschützt ausgesetzt werden dürfen. Denn selbst in abgetrennten Nichtraucherbereichen ist eine viel höhere Feinstaubbelastung als in reinen Nichtraucherlokalen festzustellen.

Bis zu einer Entscheidung des Höchstgerichts in dieser Frage wird sicher einige Zeit vergehen, es gibt hier ja keine Fristen zu erfüllen. Keiner hindert die Bundesregierung aber daran, schon viel früher schlauer zu werden. (David Krutzler, 4.6.2018)