Klappt es mit der "Rechtsbereinigung", die unserem Justizminister vorschwebt, dann wird das Parlament demnächst die Hälfte des vor dem Jahr 2000 kundgemachten Bundesrechts kippen: rund 600 einfache Gesetze und 1.800 Verordnungen. Alles "überflüssiger Ballast", heißt es in den Materialien zum Entwurf des Zweiten Bundesrechtsbereinigungsgesetzes.

Sentimentalität ist angebracht. Ein Miniauszug aus den zur Beerdigung freigegebenen Vorschriften: "Verordnung des Staatsministeriums vom 8. December 1860, wirksam für Böhmen, Galizien ... das Küstenland ... womit die mit Allerhöchster Entschließung ... genehmigten Grundzüge für die Organisirung (sic) des Staatsbaudienstes kundgemacht werden". Oder das "Hofdecret vom 24sten Januar 1818 an sämmtliche (sic) Appellations-Gerichte ... in Justiz-Gesetzessachen". Oder die Verordnung des Justizministeriums vom "2. August 1856 für sämmtliche Kronländer ... über die Art der Verpackung von Gegenständen strafgerichtlicher Untersuchungen". Wir verabschieden uns von der Kleinrentnergesetzesnovelle 1947 ebenso wie vom Gesetz zur Aufhebung der Volksgerichte (für die Ahndung von NS-Verbrechen zuständig) von 1955 oder der Kunststoffrohrkennzeichnungsverordnung 1979.

Diese wahrhaft mutigen Einschnitte sollen laut Justizministerium "den Weg für weitere Reformschritte ebnen". Und der wird dann mit Gesetzen zugepflastert werden. Wetten?(Renate Graber, 5.6.2018)