Eine professionelle Zahnreinigung im Jahr sollen Jugendliche zwischen zehn und achtzehn Jahren erhalten – langfristiges Ziel ist, die Zahl der Jugendlichen mit Karies von 50 Prozent auf unter zehn Prozent zu drücken.

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Wien – Die Leistungsunterschiede zwischen den Krankenkassen sollen nun der Vergangenheit angehören. Das dritte und letzte Kapitel wurde am Dienstag bei der Trägerkonferenz beschlossen – nicht ganz ohne Widerstand, es war ein Feilschen bis zur letzten Minute.

Die Anpassung der Kassenleistungen betrifft vor allem die Versicherten der Gebietskrankenkassen. Bauern, Selbstständige und Beamte können weiterhin höhere Leistungen beanspruchen. Ihre Kassen heben aber auch einen Selbstbehalt bei ihren Versicherten ein. Dort sei eine Anpassung langfristig geplant, derzeit aber nicht leistbar, sagt Alexander Biach, Chef des Hauptverbands. Auch die aktuelle Angleichung ist nicht ganz billig – 45 Millionen Euro pro Jahr, insgesamt kosten alle Harmonisierungsschritte jährlich 85 Millionen.

· Mundhygiene: Neu ist nun, dass alle Kassen ab 1. Juli einmal jährlich die Kosten für die Mundhygiene für Kinder zwischen zehn und 18 Jahren übernehmen. Die professionelle Zahnreinigung soll dabei helfen, dass weniger Jugendliche unter Karies leiden. Wer eine fixe Zahnspange hat, darf das Angebot halbjährlich in Anspruch nehmen.

· Psychotherapie: Die Therapie auf Krankenschein wird ausgebaut, bis 2020 soll die Hälfte aller Therapien von Kassentherapeuten übernommen werden. Wer nicht zu einem Kassentherapeuten geht, soll künftig in ganz Österreich 28 Euro Kostenzuschuss erhalten. Diese Neuerung tritt am 1. September in Kraft.

· Physiotherapie: Für die ersten sechs Einheiten Physiotherapie brauchen Versicherte ab September keine chefärztliche Bewilligung mehr. Sachleistungen sollen auf 60 Prozent erhöht werden, die Zuschüsse für Heilgymnastik und Heilmassage wurden angeglichen.

· Ergotherapie: 15 Euro Zuschuss gibt es für Ergotherapie, auch hier sollen mehr Kassenverträge an Ergotherapeuten vergeben werden.

· Logopädie: Neben einem einheitlichen Zuschuss (14,53 Euro für 30 Minuten) soll langfristig das Angebot niedergelassener Logopäden ausgebaut werden.

· Hörgeräte: Alle Kassen zahlen künftig Hörgeräte für beide Ohren.

· Orthopädische Schuheinlagen: Eine einheitliche Bewilligung ist geplant, die Einigung mit den Vertragspartnern steht aber noch aus.

Beibehalten werden die unterschiedlichen Honorare, die die Kassen an Ärzte und Vertragspartner zahlen, um Anreize für Regionen setzen zu können. (mte, 19.6.2018)