Es seien für Wiener Schulen zwar bauliche Studien zur Barrierefreiheit erstellt, aber nicht konsequent umgesetzt worden, kritisiert der Rechnungshof.

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Wien – Von 2008 bis 2017 hat Wien im Rahmen eines Schulsanierungspakets zahlreiche Baumaßnahmen an Wiener Schulen durchgeführt – bei der Barrierefreiheit gab es dabei aber kaum Verbesserungen. Das kritisiert der Rechnungshof in seinem am Freitag veröffentlichten Bericht zur Umsetzung des Pakets. Es seien zwar bauliche Studien zur Barrierefreiheit erstellt, aber nicht konsequent umgesetzt worden.

Das auf die Sicherung der Bausubstanz von 242 Pflichtschulen in Wien ausgelegte und heuer mit gleicher finanzieller Ausstattung verlängerte Programm war im Untersuchungszeitraum insgesamt mit 570 Millionen Euro dotiert. Der Leistungskatalog aus dem Jahr 2007 sah keine barrierefreie Umgestaltung der Schulgebäude, etwa mit Rampen oder Aufzügen, vor. Die Realisierungschancen von behindertengerechten Maßnahmen schätzte man damals laut einem Aktenvermerk aufgrund der Finanzierung als gering ein, wie der RH festhält.

Studien als verlorener Aufwand

Vorgesehen wurde lediglich ein Behinderten-WC pro Geschoß. Durch die Änderungen im Wiener Antidiskriminierungsgesetz im Jahr 2010 änderten sich jedoch die Voraussetzungen. Die im Zuge des Pakets mit den Planungen beauftragten Unternehmen erstellten daraufhin Studien zur Umsetzung der neuen Vorgaben. Der RH kritisiert in seinem Bericht nun, dass die Stadt Wien zwar diese Studien beauftragte, "jedoch in weiterer Folge dahingehend keine Maßnahmen setzte". "Die in Auftrag gegebenen Studien mit einem Gesamtwert von rund 20.700 Euro stellten damit großteils einen verlorenen Aufwand dar", heißt es in dem RH-Bericht.

Um dem vorzubeugen empfiehlt der RH daher, "Studien und Planungen erst in Auftrag zu geben, wenn grundsätzlich die Finanzierung der Leistungen gegeben ist". Zudem plädiert er dafür, "Maßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheit konsequent und zielgerichtet durchzuführen".

Finanziert wurde das Schulsanierungspaket zu 40 Prozent aus dem Budget der Stadt über eine Sonderförderung, zu 60 Prozent von den Bezirken aus deren Budget. Für diese Ausgaben nahmen die Bezirke zinsenlose Darlehen bei der Stadt auf. Die Rückzahlungen verkleinerten jedoch den Gestaltungsspielraum der Bezirke für Investitionen in den nächsten Jahren, bemängelte der RH. (APA, 22.6.2018)