Wien – Insgesamt 41.900 Beschwerdeverfahren sind im vergangenen Geschäftsjahr 2017 neu beim Bundesverwaltungsgericht eingegangen. Damit hat sich die Zahl der Beschwerden seit der Einrichtung des Bundesverwaltungsgerichtes am 1. Jänner 2014 mehr als verdoppelt.

In den vorangegangenen Geschäftsjahren wurden mit knapp 28.000 (2016) und 23.000 (2015) deutlich weniger neue Verfahren anhängig als 2017. Die große Steigerung an neuen Verfahren führen Präsident Harald Perl und Vizepräsident Michael Sachs vor allem auf eine "überproportionale Steigerung der Verfahren im Bereich Fremdenwesen und Asyl" zurück. In diesem Bereich wurden 2017 immerhin 30.600 neue Verfahren verzeichnet.

Damit stößt das Bundesverwaltungsgericht laut Perl und Sachs an Kapazitätsgrenzen. Die hohe Zahl an anhängigen Verfahren stelle "eine Belastung, die unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern alles abverlangt und der sie auf Dauer so nicht gewachsen sein werden" dar. Gemeinsam mit dem Justizministerium werde daher an Lösungsansätzen in organisatorischen, technischen, personellen und legistischen Bereichen gearbeitet.

Entscheidungen halten

Im vergangenen Jahr konnten 29.000 Verfahren abgeschlossen werden. Von den neu anhängig gewordenen Verfahren stammten 73 Prozent aus dem Bereich Fremdenwesen und Asyl, 19 Prozent aus dem Bereich Soziales, vier Prozent aus dem Bereich Persönliche Rechte und Bildung sowie vier weitere Prozent aus dem Bereich Wirtschaft, Kommunikation, Verkehr und Umwelt. Damit betraut waren 590 Bedienstete, darunter 219 Richter.

Erfreut zeigten sich Perl und Sachs über die Tatsache, dass die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes kaum zur Überprüfung durch den Verwaltungsgerichtshof eingebracht wurden. In 95 Prozent der Fälle wurde kein Rechtsmittel in Anspruch genommen. Das zeige "die hohe Qualität der Arbeit der Richterinnen und Richter", so Sachs. (APA, 9.7.2018)