Klagenfurt – Kärnten wird 420 offene Pflegeregress-Fälle schließen und damit verbundene Forderungen in Höhe von 15,4 Millionen Euro aufgeben. Das gab Gesundheitsreferentin Beate Prettner (SPÖ) am Dienstag nach einer Sitzung der Landesregierung bekannt. Grund für den Schritt ist ein Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH).

Vorgeschichte: Mit 1. Jänner wurde der so genannte Pflegeregress abgeschafft. Die öffentliche Hand darf seither nicht mehr auf das Vermögen von Pflegeheimbewohnern zugreifen, um die Kosten zu decken. Unklar war zunächst, wie mit zu diesem Zeitpunkt offenen Fällen umzugehen ist. Der OGH stellte vor gut einem Monat in einem Urteil fest, dass das Verbot des Pflegeregresses auch Sachverhalte vor dem 1. Jänner erfasst. Das heißt, dass der Zugriff auf Vermögen von Heimbewohnern, Angehörigen und Erben nicht mehr zulässig ist, auch wenn die Leistung vor Jahresbeginn erbracht wurde.

Auf dem Einnahmenausfall solle Kärnten jedoch nicht sitzen bleiben, kündigte Prettner an. "Den Betrag werden wir dem Bund in Rechnung stellen." Immerhin sei ja eine Entscheidung auf Bundesebene verantwortlich, so die Argumentation. (APA, red, 17.7.2018)