Die Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche sind der Europäischen Kommission ein ganz besonderes Anliegen. Davon kann der Kunsthandel, der verstärkt in das Visier der Brüsseler Beamten gerät, ein beispielhaftes Liedchen jodeln. Aktuell etwa angesichts einer neuen Geldwäsche-Richtlinie, die bis Jänner 2020 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die Akteure des Kunstmarktes betreffend wird eine Anpassung der erst vor einem Jahr novellierten Gewerbeordnung in Österreich notwendig.

Die Auswirkungen sind drastisch, erklärt Johannes von Eggelkraut-Gottanka, ein auf den Kunstmarkt spezialisierter Anwalt in München. Denn "Personen, die mit Kunst im Wert von über 10.000 Euro handeln oder beim Handel als Vermittler tätig sind, wurden als eigene Gruppe in den Kreis der 'Verpflichteten' aufgenommen".

Dazu gehören laut der Richtlinie auch "Personen, die Kunstwerke lagern", wenn diese durch Zollfreihäfen ausgeführt werden. Sie alle müssen ab 2020 strenge Vorschriften zur Identifizierung und Überprüfung von Geschäftspartnern sowie Pflichten zur Einführung angemessener Maßnahmen des Risikomanagements erfüllen.

Strengere Regeln

Während für andere Güterhändler weiterhin das Kriterium der Bargeldtransaktion gilt, wurde "es für die Branche faktisch gestrichen, da die Richtlinie explizit auf den Wert der Transaktion abstellt und in der Form der Bezahlung nicht differenziert", betont Eggelkraut-Gottanka. Für ihn ist es unverständlich, "warum der EU-Gesetzgeber die Kunsthandelsakteure aus der Gruppe der Güterhändler herauslöst und sie strengeren Regeln unterwirft als Händler von hochpreisigem Schmuck, Oldtimern oder Yachten".

Indes sorgt die bevorstehende EU-Verordnung zur Einfuhr von Kulturgütern aus Drittstaaten hinter den Kulissen für einige Irritation und Diskussion. Wie berichtet (30. 6.), geht es dabei um die Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern zur Terrorismusfinanzierung. Argumentativ stehen dabei archäologische Objekte aus Raubgrabungen und Plünderungen in Konfliktregionen im Mittelpunkt, im Detail geht es jedoch um alle Warensegmente und eine Reglementierung des legalen Handels.

Seit Juli 2017 liegt ein Entwurf der Verordnung vor, an dem in mehreren Arbeitsgruppen gebastelt wird, wie mehr als 400 Änderungsanträge belegen. Die jüngsten datieren von Ende Juni und könnten den Kunsthandel auf die Barrikaden treiben. Konkret geht es um jene Änderungen, über die im sogenannten LIBE-Ausschuss abgestimmt wurde, der für den Großteil der europäischen Rechtsvorschriften zuständig ist.

Zusätzliche Wertgrenze

Am Verhandlungstisch sitzt übrigens auch Großbritannien, obwohl man nach dem Brexit vermutlich nicht betroffen sein wird. Daniel Dalton plädierte etwa für eine zusätzliche Wertgrenze von 50.000 Euro, wurde jedoch von seinen Kollegen überstimmt.

Zu den Hardlinern gehört der Deutsche Dietmar Köster (SPD), der eine Herabsetzung der Altersgrenze von 250 auf 100 Jahre durchsetzte, oder auch der Lette Andrejs Mamikins, der die Einfuhr von "Kulturgütern, die erst kürzlich hergestellt wurden", also auch Zeitgenössisches, reglementiert wissen will. Diskussionen sind damit programmiert.

Laut Insidern gibt es bereits einige Nachjustierungen. Demnach soll die Verordnung nicht vor 2021 in Kraft treten und die Abwicklung der Einfuhrverfahren auf elektronischem Wege erfolgen. Vor allem soll sie, entgegen dem vorläufigen Entwurf, doch nur Kulturgüter betreffen, deren ursprüngliche Herkunft (inkl. Produktion) außerhalb der EU liegt. (Olga Kronsteiner, Album, 21.7.2018)