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Wien – Nach Protesten in der Begutachtung verzichtet das Justizministerium auf eine umstrittene Änderung der Terrorismusbestimmungen: Taten, die auf Herstellung oder Wiederherstellung demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse ausgerichtet sind, gelten weiterhin nicht als terroristische Straftat. Die Streichung des Par. 278c Abs. 3 StGB wurde aus dem geplanten Strafrechtsänderungsgesetz entfernt.

"Die Regierung weicht dem Gebot der Vernunft", freute sich SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim Mittwoch in einer Pressekonferenz darüber, dass der Widerstand aus der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und besonders auch der SPÖ Wirkung zeigte.

Expertenkritik

Organisationen wie Amnesty International, der Österreichische Rechtsanwaltskammertag und Juristen hatten sich in der Begutachtung vehement dagegen ausgesprochen, den Par. 278c Abs 3 Strafgesetzbuch zu streichen. Die Ausnahme diverser zivilgesellschaftlicher Aktivitäten aus den Terrorismus-Delikten wurde bei Einführung des – sehr weit gefassten – "Antiterrorparagrafen" im Jahr 2002 nach breiter Kritik extra eingefügt.

Sie bleibt jetzt bestehen, in der Regierungsvorlage für das Strafrechtsänderungsgesetz findet sich diese Passage nicht mehr. Aber andere umstrittene Neuregelungen blieben auch in der überarbeiteten Vorlage zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung. So wird künftig "Reisen für terroristische Zwecke" strafbar sein, und auch die Zuständigkeit inländischer Gerichte wird erweitert. (APA, 1.8.2018)