In Österreich leben rund 300.000 Menschen mit türkischen Wurzeln. Davon besitzen etwa 115.000 einen türkischen Pass.

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Frage: Wie wird man eigentlich österreichischer Staatsbürger?

Antwort: Die gängigste Variante ist per Geburt. Dieses Abstammungsprinzip nennt sich "ius sanguinis", also Recht des Blutes. Ein Kind erwirbt die österreichische Staatsbürgerschaft, wenn die Mutter Österreicherin ist. Besitzt nur der Vater die österreichische Staatsbürgerschaft, müssen die Eltern entweder verheiratet sein oder der Vater erkennt innerhalb von acht Wochen nach der Geburt die Vaterschaft an – oder sie wird gerichtlich festgestellt. Ist ein Elternteil Österreicher und der andere besitzt die Staatsbürgerschaft eines Landes, in dem auch das Abstammungsprinzip gilt (zum Beispiel in Italien, Schweden, Tschechien oder Ungarn), hat das Kind eine Doppelstaatsbürgerschaft – ganz legal, es lässt sich schließlich nicht ändern.

Frage: Aber grundsätzlich sind Doppelstaatsbürgerschaften nicht erlaubt?

Antwort: Im Allgemeinen lässt das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht keine Doppel- oder Mehrfachstaatsbürgerschaften zu. Ausnahmen gibt es aber einige: Abgesehen von dem Fall einer Doppelstaatsbürgerschaft per Abstammungsprinzip kann man darum ansuchen, Österreicher zu bleiben, obwohl man eine zweite Staatsbürgerschaft beantragt. Bewilligt kann einem das werden, wenn die Doppelstaatsbürgerschaft etwa im "Interesse der Republik" ist oder wenn der Verlust der Staatsbürgerschaft beispielsweise eine "erhebliche berufliche Beeinträchtigung" zur Folge hätte.

Frage: Was passiert, wenn man ohne Bewilligung zwei Staatsbürgerschaften besitzt?

Antwort: Zumindest in der Rechtstheorie ist das gar nicht möglich. Wer eine andere Staatsbürgerschaft erwirbt, verliert dadurch die österreichische. Eine Bewilligung der Beibehaltung muss demnach vor der Beantragung der fremden Staatsbürgerschaft erfolgen. Faktisch kann man trotzdem zwei Pässe besitzen. Viele Länder – wie etwa auch die Türkei – teilen die Daten über ihre Staatsbürger nicht mit Österreich, wodurch die Behörden von der Doppelstaatsbürgerschaft nichts wissen.

Frage: Kann es passieren, dass Österreich einer Person die Staatsbürgerschaft entzieht und diese dadurch staatenlos wird?

Antwort: Denkbar ist das etwa dann, wenn ein österreichischer Staatsbürger einen Pass in einem anderen Land beantragt und sich das hier nicht bewilligen lässt. Er verliert dadurch die österreichische Staatsbürgerschaft, die Behörde weiß es aber womöglich noch nicht. Legt er die andere Nationalität wieder zurück, weil er ja weiterhin einen österreichschen Pass besitzt – der wird ihm aber entzogen, weil er eine fremde Staatsbürgerschaft beantragt hat -, ist er staatenlos.

Frage: Gibt es Staatenlose in Österreich?

Antwort: Die Statistik Austria führt für das Jahr 2016 knapp 12.000 Personen als staatenlos oder mit ungeklärter oder unbekannter Staatsbürgerschaft in der Liste. Hierzulande gibt es jedoch kein spezielles Verfahren zur Feststellung von Staatenlosigkeit.

Frage: Wie viele Menschen mit türkischer Staatsbürgerschaft leben in Österreich?

Antwort: Hierzulande leben rund 300.000 Menschen mit türkischen Wurzeln. Davon besitzen etwa 115.000 einen türkischen Pass, die anderen haben die österreichische Staatsbürgerschaft. (Katharina Mittelstaedt, 7.8.2018)