Die Regeln für Drohnen sind teilweise ziemlich unterschiedlich, und bei Verstößen gegen nationale Gesetze drohen – wie übrigens auch in Österreich – hohe Strafen.

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Wer seine Drohne mit auf Reisen nehmen will, um das Urlaubsalbum etwas aufzupeppen, sollte sich vorher auf jeden Fall gut informieren, rät der ÖAMTC. Die Regelungen sind teilweise ziemlich unterschiedlich, und bei Verstößen gegen nationale Gesetze drohen – wie übrigens auch in Österreich – hohe Strafen.

Flugreisen

Hier sollte in jedem Fall vorher Kontakt mit der Fluglinie aufgenommen werden, um böse Überraschungen am Flughafen zu vermeiden. Während die Drohne selbst im Koffer transportiert werden kann, sollten die Akkus (in den meisten Fällen Lithium Polymer Akkus – "LiPos") auf jeden Fall im Handgepäck untergebracht werden. Die meisten herkömmlichen Drohnen haben Akkus mit einer Kapazität von unter 100WH (Dji Mavic Pro, Phantom 4 Pro, DJI Mavic Air) – davon dürfen gemäß den Richtlinien der Internationalen Flug-Transport-Vereinigung maximal 20 Stück mit in den Flieger. Bei größeren Drohnen mit über 100 WH Kapazität dürfen nur zwei Akkus mit an Board.

Versicherungspflicht

Im Falle eines Unfalls liegt die Haftung beim Drohnenpiloten. Er muss für den Schaden, den er verursacht hat, aufkommen. Eine Haftpflichtversicherung sollte daher in jedem Fall abgeschlossen werden.

Privatsphäre und Datenschutz beachten

So wie in Österreich gilt es natürlich auch im Ausland Datenschutz und die Privatsphäre zu beachten. So sollte das Überfliegen von Privathäusern und Menschenmengen auf alle Fälle vermieden werden. Dazu muss man genügend Abstand zu sensible Bauten wie Regierungsgebäuden, Kraftwerken, Polizei, Armee und Flughäfen halten.

Immer auf Sicht fliegen

Auch im Ausland sollte man die Drohne stets im Auge behalten und nicht ohne direkte Sichtverbindung fliegen.

Bemannte Luftfahrzeuge haben immer Vorrang

Nähert sich ein bemanntes Luftfahrzeug (z.B. Flugzeug oder Helikopter) ist die Drohne sofort zu landen.

Rechtzeitig planen

In einigen Ländern (z.B. Ungarn) muss man einige Wochen vor dem Aufenthalt schon um eine Fluggenehmigung ansuchen. Im Regelfall sind für die Nutzung von Drohnen die nationalen Luftfahrtsbehörden zuständig (wie die Austro Control in Österreich), es empfiehlt sich schon im Vorfeld der Reise Kontakt mit den Behörden aufzunehmen.

Sicherheits- und Flugverbotszonen beachten

Auch wenn man eine Genehmigung hat, um eine Drohne in einem bestimmten Land zu fliegen, heißt das nicht automatisch, dass man auch überall fliegen darf. Rund um Sehenswürdigkeiten, in Nationalparks oder Naturschutzgebieten sowie in der Nähe von militärischen Einrichtungen sind oft Flugverbote oder Sicherheitszonen eingerichtet. Auch im Rahmen von Großveranstaltungen gibt es teilweise temporäre Flugverbote. Man sollte sich daher unbedingt im Vorhinein informieren, bevor man die Drohne startet, rät der Verkehrsclub. (red, X.8.2018)