Cedomir C. knetete 60 Stunden pro Woche Pizzateig.

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Wien – In dem Fall eines Wiener Pizza-Bäckers, der im Krankenstand gekündigt wurde, kam es am Freitag zu einem Rechtsspruch: Dem Koch Cedomir C. wurde eine Entschädigung in der Höhe von 9.100 Euro vor Gericht zugesprochen.

C. hatte zuvor knapp ein Jahr lang in einer Wiener Pizzeria gearbeitet. Nach eigenen Angaben arbeitete er von Montag bis Samstag täglich zehn Stunden. Nachdem er in einer Apotheke seinen Blutdruck messen wollte, brach der Mann zusammen, ging in den Krankenstand – und wurde gekündigt.

Koch wurde bar bezahlt

Zuvor wurde C. in bar bezahlt, heißt es in einer einer Aussendung der Arbeiterkammer Wien (AK): Erst 70 Euro am Tag, dann nur mehr 40 Euro. Als Begründung gab der Geschäftsführer an, dass er weniger Geld zur Verfügung habe, weil er zwei Servierkräfte anstellen musste.

Der Lohn deckte weder den kollektivvertraglichen Mindestlohn ab, noch die regelmäßigen Überstunden, heißt es seitens der AK. Insgesamt blieb der Betreiber der Pizzeria C. 173 Überstunden schuldig. Der Koch wandte sich daraufhin an die AK, der Fall landete vor Gericht.

Private Lokalbesuche

Dort meinte der Geschäftsführer, dass C. auch privat viel Zeit in dem Lokal verbracht und nur von 12 bis 15 Uhr und von 19 bis 20 Uhr gearbeitet hätte. "Dabei waren alleine die Öffnungszeiten der Pizzeria 11 bis 15 und 18 bis 22 Uhr, Vor- und Nacharbeiten noch nicht mitgerechnet", heißt es in der Aussendung der AK.

Der Geschäftsführer behauptete außerdem, dass C. unentschuldigt nicht mehr zum Dienst erschienen sei. Dieser konnte hingegen eine fristgerecht übermittelte Krankmeldung vorlegen.

Der Koch forderte vor Gericht eine Urlaubsersatzleistung ein, da er für insgesamt 13 arbeitsfreie Tage nicht bezahlt wurde. Das Gericht entschied für C. und sprach dem Koch insgesamt 9.100 Euro zu. (red, 26.8.2018)