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Das Kernkraftwerk Hinkley Point liegt an der englischen Südwestküste. Für die noch nicht fertiggestellte Anlage Point C waren im Oktober 2014 von der EU-Kommission mit bestimmten Auflagen Staatsbeihilfen genehmigt worden.

Foto: Reuters/Toby Melville

Wien/Luxemburg – Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuG) die Staatsbeihilfen für das britische Atomkraftwerk Hinkley Point C im Juli 2018 für zulässig erklärt hat, wird die österreichische Bundesregierung gegen die Entscheidung Berufung einlegen. Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal bestätigte am Montag einen Bericht der "Kronen Zeitung". Man rechne mit einer Entscheidung noch in diesem Jahr.

Die Bundesregierung habe die Berufung "ausgiebig geprüft und hält eine solche für aussichtsreich", sagte Launsky-Tieffenthal der APA. Am Mittwoch werde der Schritt im Ministerrat beschlossen, am 13. September laufe die Formalfrist ab. Luxemburg wird als "Mitstreiter" Österreichs fungieren. Man rechne mit einer Entscheidung noch in diesem Jahr, hieß es aus dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Tourismus.

Kaum Änderung bei Argumentationslinie

Die Argumentationslinie habe sich gegenüber der Klage Österreichs, die im Juli 2015 die damals rot-schwarze Regierung eingebracht hat, nicht wesentlich verändert, sagte ein Sprecher von Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). "Wir sind der Überzeugung, dass auf einige Punkte im Urteil einfach nicht eingegangen wurde. Da geht es um Beihilfenrecht." Man habe sich mit der Berufung deshalb fast zwei Monate Zeit gelassen, weil es juristisch eine heikle Angelegenheit sei, "die man gut begründen muss".

Jedenfalls bestreitet die Regierung den vom EuG, dem erstinstanzlichen Gericht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), in der Begründung vertretenen Standpunkt, wonach die Atomkraft ein übergeordnetes, "gemeinsames Interesse" innerhalb der Union sei, das auch gegen den Widerstand mehrerer Mitgliedstaaten förderungswürdig sei. Weiters hatten die Richter argumentiert, dass sich die Förderung der Kernenergie auch mittels Anreizen mit dem Ziel der Euratom-Gemeinschaft decke, Investitionen im Bereich der Kernenergie zu erleichtern. Der Euratom-Vertag von 1957 gilt als eines der Gründungsdokumente der Europäischen Union.

Das Kernkraftwerk Hinkley Point liegt an der englischen Südwestküste. Für die noch nicht fertiggestellte Anlage Point C waren im Oktober 2014 von der EU-Kommission mit bestimmten Auflagen Staatsbeihilfen genehmigt worden. Großbritannien hatte zuvor den AKW-Betreibern unter anderem einen hohen garantierten Einspeisetarif für 35 Jahre zugesagt. Dazu wurden staatliche Kreditgarantien über 17 Milliarden Pfund sowie eine Entschädigungszusage gegeben, falls zukünftige Regierungen das Kraftwerk früher schließen lassen wollten.

Atomgegner besorgt

Atomgegner befürchten, dass das Urteil für andere Atomprojekte in Europa einen Präzedenzfall schaffen könnte, der auch nach dem EU-Austritt Großbritanniens bedeutsam wäre. "Die komplexe Rechtsmaterie betrifft im Grunde die Förderwürdigkeit von Atomkraftwerken, also ob diese aus Steuergeldern hohe Subventionen erhalten sollen", erklärte Reinhard Uhrig von der Umweltschutzorganisation Global 2000.

Längst sei klar, "dass die Atomtechnologie unsicher und unwirtschaftlich ist", durch den Euratom-Vertrag genieße sie aber immer noch eine "unverdiente Sonderstellung". In einer Aussendung bezeichnete Global 2000 Hinkley Point C als das "teuerste Kraftwerk der Welt". Die Investitionssumme sei gegenüber dem ursprünglich veranschlagten Preis bereits "um mehr als ein Viertel" gestiegen, das geplante Startdatum 2023 dürfte nicht halten.

Greenpeace begrüßte die Entscheidung ebenfalls. In einer Aussendung erinnerte man die türkis-blaue Regierung allerdings daran, sich auch im Inland für Umweltbelange einzusetzen. "Derzeit liegt beispielsweise der Entwurf für ein Standortentwicklungsgesetz vor, das Großprojekte wie Autobahnen, Müllverbrennungsanlagen oder Industrieanlagen bereits nach zwölf Monate automatisch genehmigen würde", hieß es. Die Organisation Atomstopp Oberösterreich forderte eine Auflösung des Euratom-Vertrages. (APA, 3.9.2018)