Mit diesem Foto bewarb M. die Kampagne.

Foto: gofundme

Es war im vergangenen Jahr ein viraler Hit im Netz, welcher sich nun zu einem grotesken Rechtsstreit verwandelt hat: Ein Obdachloser half einer Frau, die mit ihrem Auto unterwegs war. Sie hatte kein Benzin mehr, er forderte sie auf, im Auto zu bleiben und es zuzusperren, während er mit seinem letzten Geld Treibstoff besorgte.

400.000 Dollar gesammelt

Die Frau, Kate M., wollte sich daraufhin bedanken und startete gemeinsam mit ihrem Freund Mark D. auf der Website GoFundMe eine Crowdfunding-Kampagne. Ihr Ziel war es, 10.000 US-Dollar für den Obdachlosen Johnny B. zu sammeln und ihm mit dem Geld zu helfen, sein Leben in den Griff zu bekommen. Die Geschichte begeisterte die Netzgemeinde so sehr, dass insgesamt 400.000 Dollar daraus wurden. M. und D. traten regelmäßig bei Fernsehsendungen auf, um die Geschichte zu verbreiten.

Urlaube und BMW angeblich damit finanziert

Doch Monate später ging B. vor Gericht: M. und D. hätten ihn bloß einen Bruchteil des Geldes zukommen lassen. Der Anwalt von B. behauptet nun, dass der Anwalt des Paares ihnen mitgeteilt habe, dass das restliche Geld weg wäre.

B. wirft ihnen nun vor, ihm bloß 75.000 gegeben zu haben und den Rest genutzt zu haben, um teure Urlaube nach Kalifornien, Florida und Las Vegas, sowie einen BMW zu finanzieren. Das Paar argumentiert wiederum, B. sei drogenabhängig.

M. und D. müssen Umsätze vorweisen

Das Paar wurde daraufhin angeordnet, B. jegliches übergebliebenes Geld zu geben und vorzulegen, was mit dem Rest geschehen ist. B. ist aktuell immer noch obdachlos und wird von einem ehrenamtlichen Anwalt vertreten. Jedoch soll der Anwalt des Paares seine Rechtsvertretung daraufhin informiert haben, dass alles bereits ausgegeben wurde. Die Causa wird noch laufend vor Gericht verhandelt, zuletzt wurde das Haus der beiden durchsucht.

Die Crowdfunding-Plattform GoFundMe hat sich ebenfalls zu Wort gemeldet und gegenüber der "Washington Post" angekündigt, dass sie B. das Geld, was er nicht bekommen hat, geben werde. (red, 5.9.2018)