Wien – Während die Bundesregierung die Strukturreform der Sozialversicherungen bereits "in der Zielgerade" sieht, regt sich im Westen Widerstand. Der Tiroler Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg (ÖVP) soll fuchsteufelswild sein, berichtete die "Tiroler Tageszeitung" am Samstag. Die Gesprächsrunde am Dienstag soll aus Sicht Tirols mehr als enttäuschend verlaufen sein.

Fehlende Inhalte

Das Treffen sei inhaltlos, es mangle weiter an konkreten Unterlagen und Vorstellungen, wie der regionale Spielraum künftig in den Ländern aussehen soll. Nicht einmal eine detaillierte Tischvorlage habe es gegeben, wird in dem Artikel kritisiert.

Bekanntlich werden die 21 Sozialversicherungsträger zu fünf zusammengelegt, aus den neun Gebietskrankenkassen entsteht eine Gesundheitskasse (ÖGK) mit neun Regionalstellen. Am 12. September gibt es eine abschließende Runde im Bundeskanzleramt mit den Gesundheitsreferenten. Und da erwartet man sich von Tirol mehr als bloß Überschriften. Offenbar soll das Reformgesetz dann bereits Ende nächster Woche in Begutachtung geschickt werden.

Die Bundesregierung sieht die geplante Strukturreform der Sozialversicherungen bereits "in der Zielgeraden". Dies berichteten Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) und ÖVP-Klubobmann und Sozialsprecher August Wöginger (ÖVP) am Freitag nach einer zweiten Gesprächsrunde mit Sozialpartnervertretern.

"Knochen vorgeworfen"

In einem der "TT" vorliegenden Forderungspapier der Tiroler Arbeitnehmervertreter in den Kassen bemängeln sie erneut die inhaltliche Nicht-Einbindung der Sozialpartner sowie der Länder. Außerdem werden Schlüssel-Kompetenzen für die Landesstellen und der Vorsitz für die Arbeitnehmer in den ÖGK-Landesstellen gefordert. "Bisher gab es lediglich Überschriften, man hat uns Knochen vorgeworfen", kritisiert AK-Präsident Erwin Zangerl diese "ungeheure Vorgangsweise". Das sei Zentralismus pur.

TGKK-Obmann Werner Salzburger verweist auf die vier zentralen Anliegen: Es müssten die Entsenderechte der regionalen Sozialpartnerorganisationen in die Landesstellen der ÖGK gesichert werden und den Vorsitz ein Arbeitnehmervertreter führen. Weitere Eckpunkte sind u. a. Verhandlung und Entscheidung über die Verwendung der am 31. Dezember 2018 vorhandenen Rücklagen; regionale Betreuung der Vertragspartner, Versicherten und Dienstgeber inklusive Mitwirkung an der Beitragseinhebung, Meldewesen und Beitragsprüfung; Abschluss gesamtvertraglicher Honorarvereinbarungen mit den freiberuflich tätigen Ärzten und Gruppenpraxen auf Basis eines Bundes-Rahmenvertrages. (APA, 8.9.2018)