St. Pölten – Zwei Gesichter schmücken das Inserat, das Leser der Niederösterreich-"Krone" am Sonntag zu sehen bekamen: Das eine gehört einer Französischen Bulldogge, die sehr traurig schaut. Das andere Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ). Er wirkt glücklich. Wohl auch, weil er sich rechtlich auf der sicheren Seite sieht.

Denn das "Kopfverbot" verbietet es dem Bundespräsidenten, Ministern und Landesräten eigentlich, sich selbst in Einschaltungen ihrer jeweiligen Behörden abzubilden. Damit soll verhindert werden, dass Politiker den Steuergeldtopf für ihr persönliches Marketing nutzen. Also bezahlte Waldhäusl das Inserat einfach über die Parteikassa, wie er dem STANDARD erklärt.

"Welpen-Traum statt Kofferraum!" Gottfried Waldhäusl wirbt für verantwortungsvollen Hundekauf – und für sich selbst.
Foto: faksimile kronen zeitung

Der Kopf ist wichtig

Er und sein Team hätten lange diskutiert, ob man die Einschaltung aus dem Budget der Landesregierung schalten sollte – man habe sich dann aber dafür entschieden, die Partei zahlen zu lassen, "weil uns der Kopf wichtiger ist". Es gehe um den Wiedererkennungswert. Darin, dass Waldhäusl ein Parteiinserat mit dem offiziellen Niederösterreich-Logo schmückt, sieht er kein Problem – schließlich handle es sich ja um eine Kampagne des Landes.

Mit der Anzeige in der "Kronen Zeitung" wirbt Tierschutzlandesrat Waldhäusl gegen unseriöse Hundekäufe: "Welpen-Traum statt Kofferraum!" steht darin. Und: "Die Ost-Hundemafia kennt keine Skrupel! Wer aus dem dem (sic!) Kofferraum kauft, vermehrt das Leid!". Im unteren Bereich steht das offizielle Logo des Landes Niederösterreich, geschmückt mit dem Zusatz: "Ich habe noch viel vor. Landesrat Gottfried Waldhäusl."

Berechtigtes Anliegen

Der Korruptionsexperte Franz Fiedler bestätigt auf STANDARD-Anfrage, dass Waldhäusl nicht gegen das Kopfverbot verstößt, wenn die Partei das Inserat bezahlt – allerdings "könnte allenfalls der Eindruck entstehen, das sei eine offizielle Einschaltung des Landes Niederösterreich". Es soll aber "nichts Ärgeres passieren in diesem Land", findet Fiedler – das Anliegen mit den Kofferraumwelpen sei ja auch berechtigt.

Selbst wenn die Landesregierung für das Inserat bezahlt hätte, wäre das für den Landesrat wohl ohne rechtliche Folgen geblieben: Das Gesetz sieht keine Strafen bei einer Verletzung des Kopfverbotes vor. (Sebastian Fellner, 10.9.2018)